Auschwitz-Prozess

SS-Mann Gröning zu 4 Jahren Haft verurteilt

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Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt.
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Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Er habe sich der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig gemacht, urteilte das Gericht am Mittwoch. Ob der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.