Schlechte Chancen

Polanski bleibt länger im Knast

30.09.2009

Auf Hilfe aus der Politik muss der Star-Regisseur scheinbar doch verzichten.

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Der seit vier Tagen in Zürich inhaftierte Star-Regisseur Roman Polanski hat offenbar schlechte Chancen, seiner Auslieferung an die USA zu entgehen. Auch auf Hilfe der Politik, wie sie Frankreich und Polen versuchen, muss der Oscarpreisträger wohl verzichten. Eine winzige Chance für Polanski, nicht in die USA zu müssen, könnte darin liegen, dass ihn auch Frankreich, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, unter Anklage stellt. Dies sei aber unwahrscheinlich, hieß es in Expertenkreisen.

30 Jahre zurückliegender Sexualdelikt
"In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der "Neuen Zürcher Zeitung". Der 76-Jährige war am vergangenen Samstag bei seiner Einreise in die Schweiz wegen eines rund 30 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verhaftet worden. Er versucht jetzt unter anderem über seine Anwälte, einen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad zu erwirken.

Schweizer Juristen verweisen in den Medien darauf, dass die Regierung des Landes aufgrund der internationalen Rechtslage dazu verpflichtet gewesen sei, den Regisseur festzunehmen. Zum einen sei seine Ankunft in Zürich zum Film Festival genau bekanntgewesen und es habe dazu noch ein Gesuch aus den USA bereitgelegen.

"Wenn (...) die Polizei des Staates, der jemanden zur Verhaftung ausgeschrieben hat, zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittelt, die eine Festnahme der gesuchten Person erlauben, hat die Polizei des Ziellandes zu handeln", sagte auch die Ministerin. Dieses Prinzip sei eine wichtige Grundlage der internationalen Polizeikooperation. Würde es nicht eingehalten, könnten sich gesuchte Personen systematisch der Justiz entziehen.

Der Professor für Strafrecht an der Universität Zürich, Wolfgang Wohlers, verwies im "Tages-Anzeiger" darauf, dass es in dem Auslieferungsverfahren nicht darum gehe, den Tatvorwurf zu prüfen, sondern allein, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben seien. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die amerikanische Strafjustiz nicht in der Lage sein werde, ein faires Verfahren zu gewährleisten, seien auch nicht bekannt. Dass die Maximalstrafe bis 50 Jahre sein könne, sieht Wohlers nicht als Hinderungsgrund für eine Auslieferung. So liefere die Schweiz auch Leute nach Deutschland aus, einem Land, das noch die lebenslängliche Freiheitsstrafe kenne. "Der Spielraum ist sehr eng", sagt Wohlers.

Hausarrest beantragt
Die Anwälte Polanskis haben zunächst beantragt, den Regisseur während der Auslieferungshaft unter Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad zu stellen. Unter Hinweis auf sein fortgeschrittenes Alter sei dies eine Möglichkeit. Allerdings bestehe hohe Fluchtgefahr, und das Verfahren könne sich über Monate hinziehen, wird eingeworfen. Polanski hatte am Dienstag gegen seine Auslieferungshaft Beschwerde bei einem hohen Gericht in der Schweiz eingelegt.

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