Jetzt doch erlaubt - aber darauf muss man achten

FFP2-Masken: Riesen-Verwirrung um KN95-Modell

25.01.2021

An Tag 1 der FFP2-Maskenpflicht gab es Verwirrung, welche Masken nun getragen werden dürfen und welche nicht. Worauf Sie jetzt beim Kauf achten müssen. 

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Seit gestern gilt: Das Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten ist Pflicht. Ein Lokalaugenschein von ÖSTERREICH zeigt: Die meisten U-Bahn- oder Zugpassagiere hielten sich am ersten Tag an die neue Verordnung.

KN95-Masken unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Zeitgleich sorgte eine Klarstellung seitens des Gesundheitsministerium für ein erstes Chaos: Zuerst erklärte das Ressort von Minister Rudolf Anschober in einer Aussendung, dass die Masken mit dem KN95 nicht als FFP2-Masken zugelassen seien und daher als normaler Mundschutz gelten. Etwas spät, wenn man bedenkt, dass sich viele bereits solche Masken gekauft haben.

Am späten Nachmittag folgte dann die Korrektur: Die KN95-Masken – selbst Kanzler Kurz trug bereits eine bei einer Pressekonferenz – sind zwar ähnlich gut, sie können aber nur dann zum Einsatz kommen, nachdem sie in Europa einer Überprüfung unterzogen worden sind. Also ein CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer haben. Damit war die Verwirrung endgültig perfekt.

Was die KN95-Maske haben muss

  • CE-Zertifizierung - entweder auf der Maske direkt oder auf der Verpackung zu finden. Dies dient als Qualitätsmerkmal
  • Zudem muss sie in der Beschreibung ausdrücklich als FFP2-Maske gekennzeichnet sein

Anschober: "KN95-Maske nur mit CE-Zertifizierung"

So sehr, dass selbst An­schober selbst twitterte: „Auch KN95-Masken werden in Europa (bzw. Österreich) als FFP2-Masken verkauft. Dazu müssen sie CE-zertifiziert sein. Das gewährleistet, dass es sich um keine gefälschte Ware handelt und die Masken dicht und sicher sind.“

Allgemeine Qualitätsmerkmale für FFP2-Masken

  • CE-Zeichen (entweder direkt auf der Maske oder bei KN95-Ware auf der Verpackung)
  • EN-Kennzeichnung (EN 149)
  • vierstellige Identifikationsnummer
  • ausdrückliche FFP2-Bezeichnung

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Gratismaske in den 
Supermärkten verteilt

Der Andrang auf die Supermärkte war jedenfalls gewaltig. Die meisten Kunden kamen bereits mit der neuen Schutzmaske herein. „Wer noch keine FFP2-Maske hat, bekommt in unseren Filialen eine Gratis-Maske“, sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. (mko)

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