Die neue Corona-Verordnung bringt auch neue Strafen mit sich.
Es könnte alles sehr einfach gehen: Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums müssen Maskensünder mit einem Organstrafmandat in Höhe von 25 Euro rechnen. Diese Maßnahme gilt ab heute. Mit vielen Ausnahmen:
- ÖBB. In Zügen, Bahnhöfen und Bussen der Bundesbahnen gilt gemäß den Beförderungsbedingungen eine Strafe von 40 Euro.
- Wien. Die Wiener Linien verlangen gemäß ihren neuen Beförderungsrichtlinien fürs Maskenverweigern sogar 50 Euro. 330 Kontrollore sind im Einsatz. Im Extremfall können sie renitente Verweigerer sogar aus dem Verkehrsmittel oder dem Stationsbereich wegweisen.
- Niederösterreich. Der ÖSTERREICH-Rundruf zeigt: In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird es keine zusätzlichen Strafen geben, man setzt eher auf Information über die neuen Maßnahmen. In St. Pölten können die Buschauffeure die Mitnahme eines Fahrgastes verweigern.
- Steiermark. Bis 28. Jänner wird in Graz in Bus und Straßenbahn auf Aufklärung gesetzt. Danach beträgt die Strafe 50 Euro – man bekommt eine FFP2-Maske dazu.
- Oberösterreich. Ab sofort gilt auf den Linz-AG-Linien: 50 Euro Strafe bei Nichteinhaltung. Die Ticketkontrolleure werden auch auf die Masken achten.
- Kärnten. Wer keine FFP2-Maske trägt, muss 25 Euro Strafe bezahlen. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, werden 50 Euro fällig.