Klimakleber-Prozess
Aktivisten betonierten sich auf A2 fest: Acht Geldstrafen, zwei Diversionen
04.03.2026Wegen Sachbeschädigung und schwerer Sachbeschädigung standen am Mittwoch, dem zweiten Prozesstag, zehn von insgesamt 47 Klimaklebern vor Gericht. Das Urteil: Acht Geldstrafen, zwei Diversionen
Wien. Unter großem Medieninteresse und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht das Verfahren gegen zehn ehemalige Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen im Zusammenhang mit einer Blockade auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich am 20. November 2023, die damals für große Aufmerksamkeit gesorgt hatte, Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung vor.
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Schaden: 20.000 Euro
Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten sich an jenem Tag bei Traiskirchen, Vösendorf und Wiener Neudorf in Richtung Wien mit einer Sandsuperklebermischung - sogenannten "Mumienhänden" - auf der Fahrbahn festbetoniert. Die Anklagebehörde sieht darin eine Beschädigung kritischer Infrastruktur sowie eine "abstrakte Gefährdung des öffentlichen Verkehrs". "Versuche, sie mit einem Lösungsmittel von der Fahrbahn zu entfernen, brachten keinen Erfolg", sagte die Staatsanwältin. Die Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen haben die Angeklagten letztlich von der Fahrbahn stemmen müssen. Die Asfinag habe die Fahrbahn erneuern müssen. Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine Schadenssumme von 20.000 Euro sowie Einsatzkosten in der Höhe von 5.000 Euro.
Die zehn Angeklagten - ein früherer Aktivist erschien am Mittwoch nicht - übernahmen am Mittwoch alle vollumfänglich Verantwortung für die Proteste und zeigten Bereitschaft, den Feuerwehren die Einsatzkosten zu ersetzen. "Ich bin bereit, an die Feuerwehr zu spenden, nicht aber an die Asfinag", sagte einer der früheren Aktivisten. Er und seine ehemaligen Mitstreiter verwiesen bei der Einvernahme durch die Richterin ansonsten allesamt auf die Ausführungen ihrer Verteidiger.
"Was wiegt schwerer - eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden, die ganze Lebensgrundlagen zerstören?", fragte Verteidiger Paul Kessler am Mittwoch in seinem Plädoyer. Die Verteidigung verwies zudem auf "achtenswerte Beweggründe" als Motiv für die Beschädigungen.
Stemmgerät verwendet
"Ist den Aktivistinnen und Aktivisten Lösungsmittel angeboten worden?", fragte die Richterin den leitenden Beamten, der damals den Befehl über den Einsatz bei Vösendorf hatte, als Zeugen. Der Polizist entgegnete daraufhin, dass die Protestierenden das Angebot abgelehnt hätten. Er habe daraufhin die Feuerwehr verständigt.
Danach sei versucht worden, die Klimaschützerinnen und Klimaschützer mit der Chemikalie von der Fahrbahn zu entfernen. "Das hat nicht funktioniert", so der Beamte. Die Feuerwehr habe daraufhin die Entscheidung getroffen, ein Stemmgerät zu verwenden. "Es hätte keine anderen Möglichkeiten gegeben. Das war anders nicht möglich." Der leitende Beamte verwies in diesem Zusammenhang auch auf eigene Versuche der Polizei nach dem 20. November 2023, die gezeigt hätten, dass jene Mischung aus Quarzsand und Superkleber nicht durch herkömmliche Verfahren gelöst werden könnte. "Wir haben mit einer Tierhaxe eine 'Mumienhand' nachgestellt."
Onlineüberweisung an Feuerwehren während Verhandlung
Die Verteidigung erkannte den von der Asfinag in Rechnung gestellten Schaden während des Prozesses nicht an. Weil kein Vertreter der Autobahnmeisterei anwesend war, konnte auch die Richterin die Frage rund um den Schaden nicht vollständig klären. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes wolle man jedoch voll begleichen, sagte Kessler, der im Laufe des Prozesses kurz den Saal mit Laptop in der Hand verließ, um die Kosten von mehr als 5.000 Euro an die Freiwilligen Feuerwehren per Onlinebanking zu überweisen.
Die Richterin verurteilte acht der ehemaligen Aktivistinnen und Aktivisten zu unbedingten Geldstrafen. Zwei weitere frühere Aktivisten nahmen eine diversionelle Erledigung an. Die Richterin wertete dabei die Geständnisse der Angeklagten als Milderungsgründe. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.