Bewährungsauflagen verletzt

Lindsay Lohan wandert wieder ins Gefängnis

02.11.2011

Richterin verurteilt Schauspielerin zu weiteren 30 Tagen Haft.

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Richterin Sautner greift durch: Weil Lindsay Lohan wiederholt gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hatte, muss sie zurück ins Gefängnis. 30 Tage Haft ordnete Sautner an und modifizierte die Bewährungsauflagen: Bis 14. Dezember muss Lindsay zwölf Tage im Leichenschauhaus und vier Einheiten beim Psychotherapeuten absolvieren, bis 17. Jänner zwölf Tage im Leichenschauhaus und vier Einheiten beim Psychotherapeuten usw. Am 29. März 2012 ist ihr Programm dann abgeschlossen.

Es sei denn Lohan verstößt abermals gegen ihre Bewährungsauflagen. Dann wandert sie wieder ins Gefängnis: Für 270 Tage.

Vorzeitige Entlassung
Lindsay Lohan nahm das Urteil erleichtert auf: es hätte viel schlimmer kommen können. Als sie das Gerichtsgebäude verließ, wirkte sie fast glücklich, berichtet der Internetdienst TMZ.com. Nicht ohne Grund: Von den 30 Tagen Haft wird die Aktrice wohl nur 20 Prozent absitzen. Nach sechs Tagen soll sie also vorzeitig entlassen werden.

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