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FPÖ – Landesgruppe Niederösterreich - Online Kampagne 12.01.2026 - 25.01.2026

TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG 

FPÖ – Landesgruppe Niederösterreich - Online Kampagne 12.01.2026 - 25.01.2026

1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige: FPÖ – Landesgruppe Niederösterreich, Purkersdorferstraße 38, 3100 St. Pölten
2. Kontrollierende Einrichtung: FPÖ – Landesgruppe Niederösterreich, Purkersdorferstraße 38, 3100 St. Pölten
3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors: Joachim Lielacher, j.lielacher@fpoe.at, Tel. +43 2742 2562800
4. Ist der Sponsor zugleich der Zahlende? Ja
5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige: Online von 12.01. – 25.01.2026
Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess: Gemeinderatswahl St. Pölten 2006
Falls ja, Links zu offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden: (URLs) https://www.noe.gv.at/noe/Wahlen/GemeinderatswahlenStPoelten.html
6. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:
a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert an bestimmte Zielgruppen ausgespielt? Ja, Region NÖ
7. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU[1]Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt? - NEIN
8. Kostenangaben:

  • a. Preis/Betrag für diese Anzeige: EUR (Brutto-Gesamtbetrag, den der Verlag in Rechnung stellt) € 6.000,-
  • b. Wert sonstiger Leistungen: € 0
  • c. Berechnungsmethode:

9. Herkunft der Mittel für die Finanzierung: öffentlich
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU
10. Links zu dem in Art.13 VO genannten europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen -
11. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht: (z. B. eine E-Mail-Adresse) anzeigen@oe24.at
12. Einverständnis und Richtigkeit:

  • a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
  • b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
  • c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.

  

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