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Urteil gegen Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung aufgehoben
Ein Mädchen starb fünf Tage nach der betreuten Hausgeburt. Im Februar 2025 wurde die Hebamme schuldig gesprochen. Jetzt gab das Oberlandesgericht (OLG) ihrem Rechtsmittel Folge: Weitere Gutachten seien nötig, der Prozess muss wiederholt werden.