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Hypo NÖ reichte Klage ein

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Damen-Serienmeister Hypo Niederösterreich hat beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Klagen gegen die Europäische Handball-Föderation (EHF) und den Österreichischen Handballbund (ÖHB) eingereicht. Streitpunkt ist die Abstellung von Clubspielerinnen für ihre Nationalteams.

Ziel der Niederösterreicher ist es, eine Einigung zwischen den Clubs und den jeweiligen Verbänden hinsichtlich Abstellungsmodalitäten zu erzielen. Gebühren stehen laut Hypo ebenso zur Diskussion wie genauere Absprachen bezüglich Zeitraum und Dauer der Abstellungen. "Wieso sollte ein Club in der Rolle des Arbeitgebers seine Spielerin (als Arbeitnehmerin) für einen anderen Arbeitgeber (Nationalteam) kostenlos zur Verfügung stellen? Und das noch bis zu drei Monate, wie es in der Olympiasaison passiert ist?", stellte Manager Gunnar Prokop die gängige Praxis infrage. Er wolle dabei "konsensorientiert im Sinne der Clubmannschaften und keineswegs konfliktorientiert vorgehen".

Hypo beruft sich in den am 18. Jänner eingereichten Klageschriften darauf, nicht Mitglied des ÖHB und damit auch nicht Mitglied der EHF zu sein. Damit stehe man auch in keinem Rechtsverhältnis mit den beiden Verbänden und sei damit auch nicht an deren Reglements gebunden. Der Club sei nur dem niederösterreichischen Handballverband NÖHV unterstellt, und in dessen Satzungen sei eine verpflichtende Abstellung der Spielerinnen nicht enthalten.

Hypo fordert in der Klageschrift auch finanzielle Entschädigung für bereits abgestellte Spielerinnen. Für die Französin Marion Limal und die Norwegerin Terese Pedersen beantragt der Club als Entschädigung 11.624,48 Euro vonseiten der EHF, für Petra Blazek und Isabel Plach vom ÖHB 1.571,06 Euro.

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