Durchklicken: Tipps für Handy im Urlaub

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Handy läutet, Euro rennt

Wer im Urlaub angerufen wird, zahlt auch. Der Anrufer aus Österreich zahlt den österreichischen Tarif, der Angerufene zahlt Gebühren für die Weiterleitung des Anrufs von Österreich in den Urlaubsort (Passivgebühr). T-Mobile, Mobilkom (A1, Bob, Red bull mobile) Telering, Drei Yesss, Ge-org, HoT und S-Budget verrechnen im Privatkundentarif in den untersuchten Urlaubsländern Passivgebühren von sechs Cent bis 1,29 Euro pro Minute (seit Juli 2014). Die höchsten Weiterleitungsgebühren fallen meist bei Wertkarten-Handys an (Ausnahme Bob).

SMS günstiger


Mit einer SMS kommen UrlauberInnen billiger davon, vor allem im untersuchten Nicht-EU-Land Türkei.

Eigene Urlaubstarife

Manche Anbieter  (A1, T-Mobile, Drei, Yesss, HoT) haben auch spezielle Roamingpakete. So kauft man etwa um einen Fixbetrag eine bestimmte Anzahl an Gesprächsminuten. Sie müssen innerhalb einer Frist aufgebraucht sein (zum Beispiel drei Wochen oder bis zu einem Stichtag), danach verfallen sie. Vorsicht: Die in Österreich gültigen Freieinheiten können bei Telefonaten im Ausland häufig nicht genutzt werden.

Kostenfalle Mobilbox

Wer unter Palmen seine Mobilbox abhören will, zahlt meist genau so viel wie bei einem Gespräch nach Österreich. Ist das Handy so programmiert, dass der Anruf auf die Box geht, wenn zum Beispiel nicht abgehoben wird, können doppelte Kosten anfallen (außerhalb der EU): Anrufe müssen erst ins Reiseland gesendet werden, um festzustellen, ob der Anruf angenommen wird. Wird der Anruf zur Mobilbox umgeleitet, so fallen beim Angerufenen die Passivgebühr und zusätzlich der Roamingtarif für die Rückleitung des fehlgeschlagenen Anrufes zur Mobilbox in Österreich an. Um der Kostenfalle zu entgehen: Mobilbox ganz abschalten!

Seit 2010 darf innerhalb der EU für den Empfang einer Nachricht auf der Sprachbox kein Entgelt mehr verrechnet werden - Abhören kostet sehr wohl!

Riegel für Kosten

Die Betreiber haben bei der Einreise automatisch über die Roamingpreise, etwa per SMS oder Pop-up zu benachrichtigen. Außerdem muss KonsumentInnen eine Kostenbegrenzungsfunktion für die Datennutzung angeboten werden: Sobald 80 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Ohne ausdrückliche Zustimmung der KundInnen darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.

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