Lifestyle

Zahnärzte gegen Mode-Giganten Lacoste

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Zwei britische Zahnärzte haben einen Sieg gegen den französischen Mode-Giganten Lacoste errungen. Sie dürfen nun ein Krokodil als Logo für ihre Praxis verwenden.

Die für Markenschutz zuständige Behörde erlaubte den Ärzten, nach einem mehrere Jahre währenden Streit, ein dem Erkennungszeichen von Lacoste ähnelndes grünes Krokodil als Firmenlogo zu verwenden, wie die britische "Times" berichtete.
Krokodil scheiterte schon in erster Instanz
Das Mode-Unternehmen war bereits in erster Instanz mit einer Klage gegen die Ärzte gescheitert, nun scheiterte auch die Berufung. "Wir denken nicht, dass wir im gleichen Marktsegment sind", sagte einer der Zahnärzte. Sein Partner erklärte, das Logo allein wegen der nahe liegenden Assoziation mit Zähnen gewählt zu haben.
Praxis darf grünes Krokodil als Logo verwenden
Die Ärzte, die eine Praxis in Cheltenham in Westengland betreiben, äußerten ihr Erstaunen darüber, dass "sich ein so großes internationales Unternehmen von einer einzigen Zahnarztpraxis bedroht fühlt". Sie zeigten sich zudem erstaunt über die lange Dauer des Verfahrens, da sie ihr Logo bereits 2004 angemeldet hatten.
Lacoste zahlte Gerichtskosten
Laut "Times" wurde Lacoste zur Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von umgerechnet 1.350 Euro verurteilt.

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