Zwei britische Zahnärzte haben einen Sieg gegen den französischen Mode-Giganten Lacoste errungen. Sie dürfen nun ein Krokodil als Logo für ihre Praxis verwenden.
Die für Markenschutz zuständige Behörde erlaubte den Ärzten, nach einem
mehrere Jahre währenden Streit, ein dem Erkennungszeichen von Lacoste
ähnelndes grünes Krokodil als Firmenlogo zu verwenden, wie die britische "Times"
berichtete.
Krokodil scheiterte schon in erster Instanz
Das
Mode-Unternehmen war bereits in erster Instanz mit einer Klage gegen die
Ärzte gescheitert, nun scheiterte auch die Berufung. "Wir denken
nicht, dass wir im gleichen Marktsegment sind", sagte einer der
Zahnärzte. Sein Partner erklärte, das Logo allein wegen der nahe liegenden
Assoziation mit Zähnen gewählt zu haben.
Praxis darf grünes
Krokodil als Logo verwenden
Die Ärzte, die eine Praxis in
Cheltenham in Westengland betreiben, äußerten ihr Erstaunen darüber, dass "sich
ein so großes internationales Unternehmen von einer einzigen Zahnarztpraxis
bedroht fühlt". Sie zeigten sich zudem erstaunt über die lange
Dauer des Verfahrens, da sie ihr Logo bereits 2004 angemeldet hatten.
Lacoste
zahlte Gerichtskosten
Laut "Times" wurde Lacoste zur
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von umgerechnet 1.350 Euro
verurteilt.