Österreich und Slowenien

Vor Kompromiss um "Krainer Wurst"

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Bereits "politische Willensbekundung" - Expertenkommission trifft sich.

Österreich und Slowenien stehen kurz vor einer Einigung um die geschützte Herkunftsbezeichnung "Krainer Wurst". Der Streit um die Käsekrainer hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen. Slowenien werde seine landestypische Bezeichnung "Kranjska Klobasa" als geografisch geschützte Angabe eintragen lassen, akzeptierte jedoch, dass Österreich die deutschsprachige Bezeichnung "Käsekrainer" beibehalte, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Zwischen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (V) und seinem Amtskollegen Franc Bogovic habe es nun eine "politische Willensbekundung" gegeben. Vergangenen Freitag war es in Mondsee (OÖ) am Rande einer Konferenz zu einer Aussprache zwischen den beiden Ministern gekommen. Nächste Woche wird eine Expertenkommission in Slowenien zusammenkommen, um eine finale Lösung zu finden.

"Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen", betonte Berlakovich. Die Käsekrainer sei eine österreichische Erfindung mit einer langen Tradition und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Ob Österreich sich nun die Bezeichnung "Käsekrainer" schützen lasse werde, wollte man im Ministerbüro vorerst nicht bestätigen.

Slowenischer Landwirtschaftsminister zeigte sich einsichtig
Auch der slowenische Landwirtschaftsminister zeigte sich einsichtig: "Wir sind beide zu dem Schluss gekommen, dass es sich um zwei verschiedene Produkte handelt", sagte er der slowenischen Nachrichtenagentur STA heute in Brüssel. Die slowenische "Kranjska klobasa" enthalte keinen Käse und bestehe aus mindestens 68 Prozent Schweinefleisch, bis zu 20 Prozent Prozent Speck und 12 Prozent Rindfleisch sowie Salz, Knoblauch und schwarzem Pfeffer.

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten würde. Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Österreich hat seit Mitte April sechs Monate Zeit den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber laut Kommission gute Gründe vorliegen.

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