3 Jahre Haft

Nach Überfall mit blutiger Spritze

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Da der drogenabhängige Angeklagte kein "klassischer schwerer Räuber" ist, kam er mit einer relativ milden Strafe davon. Der Angeklakte ist nicht HIV-infiziert.

Ein drogenabhängiger Oberösterreicher, der zwei Tage vor Weihnachten mit einer blutigen Spritze eine Tankstelle in Linz überfallen haben soll, hat sich am Dienstag vor dem Landesgericht wegen schweren Raubes verantworten müssen. Der Mann, der laut seinem Verteidiger nicht HIV-infiziert ist, gab die Tat zu. Er wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Heroin gespritzt
"Kein Job, kein Geld", dafür Drogen - so beschrieb der Angeklagte vor Gericht seinen Lebensweg. Der in Deutschland geborene Österreicher, der im Künstlermilieu zu Hause ist, soll seit seinem 16. Lebensjahr abhängig sein. Am Tattag habe er sich in der Früh eine geringe Menge Heroin gespritzt und dann versucht, Geld oder Drogen aufzutreiben, schilderte der damals 29-Jährige. Das sei ihm aber nicht gelungen. Am Abend habe er dann beschlossen, eine Tankstelle zu überfallen.

Drei Versuche
Beim ersten Versuch habe ihn dann doch der Mut verlassen, die zweite Tankstelle sei geschlossen gewesen, so der Angeklagte weiter. Beim dritten Anlauf habe er sich "zu meiner eigenen Überraschung" getraut. Er sei in das Geschäftslokal gegangen, in dem nur die Kassierin war. In der Hand habe er ein Messer gehabt, versteckt unter einer Zeitung.

Blutige Spritze
Die Kassierin berichtete, ihr sei der Mann mit der tief ins Gesicht gezogenen Kapuze erst aufgefallen, als er direkt vor ihr stand. Er habe ihr eine blutige Spritze unter die Nase gehalten und leise etwas von "Bargeld" gemurmelt. Ein Messer habe sie nicht gesehen. Sie habe aber große Angst gehabt, dass die Spritze infiziert sein könnte und dem Angeklagten 450 Euro aus der Kassa ausgehändigt. Den Rest der Tageslosung hatte sie kurz zuvor im Tresor verstaut.

Sofort Drogen gekauft
Der Täter habe sich während des Überfalls noch entschuldigt und gemeint, dass er ihr nichts tun wolle, erzählte die Frau weiter. Dann sei er mit dem Geld geflüchtet. Der Angeklagte sagte, er habe die Beute sofort in Drogen umgesetzt und sich dann schlafen gelegt.

3 Jahre Haft
Ein Sachverständiger attestierte dem Mann Zurechnungsfähigkeit, wenn diese auch durch seine Drogensucht eingeschränkt sei. Der Verteidiger beantragte eine außerordentliche Strafmilderung, weil sein Mandant kein "klassischer schwerer Räuber" sei. Das Geschworenengericht folgte dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Das ist deutlich niedriger als der gesetzliche Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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