Terrorverdacht in Köln

Super-Gift in Wohnung: Mehr Rizinussamen gefunden

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Bei Tunesier in Köln mehr Rizinussamen gefunden als zunächst vermutet.

Bei dem in Köln in Deutschland festgenommenen Tunesier sind 3.150 Rizinussamen gefunden worden - mehr als dreimal so viele wie zunächst vermutet. Wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, hatte der in der vergangenen Woche festgenommene 29-Jährige 84,3 Milligramm hochgiftiges Rizin hergestellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen könnte der Tunesier die Herstellung eines Sprengsatzes erwogen haben.

Verfassungsmodifizierung gegen Ansiedlung von Migranten

Mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit paukte die ungarische rechtskonservative Regierung Fidesz von Premier Viktor Orban am heutigen Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen das "Stop-Soros"-Gesetzespaket durch das Parlament. Auch die siebente Verfassungsänderung steht im Dienst des Kampfes gegen die Migration. Diese Vorlage wurde mit 159 Ja- und fünf Nein-Stimmen verabschiedet.

Mit dieser Modifizierung will Orban die seitens der Europäischen Union geforderte Ansiedlung von Flüchtlingen in Ungarn verhindern und die nationale Souveränität Ungarns schützen. In Ungarn dürfe keine fremde Bevölkerung angesiedelt werden, heißt es. Auch die Einschränkung des Versammlungsrechtes wurde festgeschrieben. Das Recht auf Meinungsäußerung und die Ausübung des Versammlungsrechtes dürften nicht zur Verletzung der Privatsphäre der Bürger führen.

Die Lex "Stop-Soros" richtet sich gegen den ungarischstämmigen US-Milliardär und Philanthropen George Soros und die von ihm geförderten Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Der liberale US-Financier war in den vergangenen Jahren zu Orbans Hauptfeind aufgestiegen. Dieser beschuldigt Soros, er wolle Europa mit Millionen Flüchtlingen überschwemmen, um es seiner christlichen und nationalen Identität zu berauben.

Mit dem Gesetz wird die Arbeit von Flüchtlingshelfern erschwert und künftig sogar unter Strafe gestellt. So drohen Mitarbeitern und Aktivisten von NGOs Arrest und selbst Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn sie Menschen helfen, die illegal ins Land kommen und nicht asylberechtigt sind. Auch Ausweisungen aus Ungarn sind gesetzlich möglich. Mitarbeitern von NGOs kann außerdem der Aufenthalt in einer acht Kilometer breiten Zone entlang der Schengen-Außengrenze Ungarns untersagt werden.
 

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