Trotz der ersten Lockerungen bei den Schulmaßnahmen bleiben die meisten Corona-Regeln in diesem Bereich aufrecht.
Trotz der ersten Lockerungen bei den Schulmaßnahmen bleiben die meisten Corona-Regeln in diesem Bereich aufrecht. Lediglich die Maskenpflicht für Volksschüler am Sitzplatz fällt ab 14. Februar weg, bereits ab 7. Februar muss in allen Schulstufen beim Turnunterricht im Schulgebäude keine Maske mehr getragen werden (im Freien ist das schon jetzt nicht der Fall).
Bis 28. Februar (Montag nach Ende der letzten Semesterferien-Staffel) gilt noch die sogenannte Sicherheitsphase: Unter anderem müssen also alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Impfstatus weiter dreimal pro Woche testen, mindestens einmal mittels eines PCR-Tests (ab 7. Februar bzw. in Wien schon jetzt zweimal). Außerdem ist die Präsenzpflicht ausgesetzt - Eltern können ihre Kinder also auch ohne ärztliches Attest entschuldigen.
Schüler ab der AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule müssen weiterhin im gesamten Schulhaus und auch im Unterricht eine Maske (ab der Oberstufe FFP2) tragen. In der Volksschule kann diese ab 14. Februar am Sitzplatz abgenommen werden.
Weiter untersagt sind beim Turnen jene Übungen, bei denen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum in direktem Kontakt stehen. Außerdem soll der Turnunterricht nach Möglichkeit weiter im Freien stattfinden.
Nach wie vor sind Schulveranstaltungen wie Skikurse, Wandertage etc. verboten. Außerdem dürfen externe Personen nur eingeschränkt an die Schulen - Sportangebote mit Vereinen sind etwa (außer an Schulen für Leistungssport) untersagt, gleiches gilt für Musikangebote. Elternsprechtage und Tage der offenen Türe dürfen nur digital stattfinden.
Bei einem einzigen Corona-Fall in der Klasse geht der Präsenzunterricht (ohne den betroffenen Schüler) weiter. Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird auf Distance Learning umgestellt.
Durch das Wegfallen der durchgängigen Maskenpflicht an den Volksschulen ergeben sich laut Gesundheitsministerium für diese Gruppe übrigens keine Änderungen bei den Quarantäneregelungen. Bis zur vierten Schulstufe gelten nämlich ohnehin Ausnahmeregeln. Auch hier müssen Klassen also erst ab zwei infizierten Kindern innerhalb von fünf Tagen bzw. bei einem infizierten Erwachsenen in den Fernunterricht, hieß es auf APA-Anfrage.