Im Rennen um die neue Handy-TV-Lizenz herrscht derzeit Aufregung rund um die Bewerbungen von Telekom Austria (TA) und ORS.
Die Regulierungsbehörde KommAustria hat bei beiden Bietern Mängel in der Bewerbung festgestellt und sie zu einer Stellungnahme aufgefordert. Während die Konkurrenz vor allem die TA bereits ausgeschieden wähnt, entgegnet Sprecher Martin Bredl: "Wir sind noch im Rennen!" Eine Entscheidung darüber, wer den Zuschlag bekommt, soll aber frühestens Ende Februar beziehungsweise Anfang März getroffen werden.
TA vs. ORS
Die Telekom Austria wollte sich ursprünglich gemeinsam
mit der ORS um die Verbreitung von Handy TV bewerben, hat das Konsortium
aber unmittelbar vor Bewerbungsschluss verlassen. Während die ORS
infolgedessen ohne Programmaggregator dastand, hat sich die TA mit ihrer
Schwesterfirma, der mobilkom, als Programmaggregator beworben.
Kritik: "Keine Unabhängigkeit"
Der
Programmaggregator entscheidet über die Auswahl jener Programme, die über
DVB-H in den verschiedenen Paketen angeboten werden. Laut Gesetz dürfen
Programmaggregatoren und Multiplexbetreiber aber nicht miteinander verbunden
sein. Die KommAustria kritisierte nun, dass beim TA-Konsortium keine
Unabhängigkeit zwischen technischem Betreiber und Programmaggregator gegeben
sei - die TA wurde um Stellungnahme gebeten.
Mobilfunker mit Mitbestimmungsrecht
Laut Bredl hat man das
Angebot mittlerweile präzisiert und befindet sich weiterhin im Rennen. Es
gebe keine gegenseitige Einflussnahme zwischen TA und mobilkom, betonte der
Telekom-Sprecher. Die beiden Unternehmen seien in zwei verschiedenen
Aktiengesellschaften eingegliedert - ein gegenseitiges Weisungsrecht gebe es
nicht. Sollte die TA den Zuschlag für Handy TV erhalten, werde die mobilkom
die Programmbelegung für DVB-H nicht allein festlegen, sondern allenfalls zu
23 Prozent. Weitere Mobilfunker würden ebenfalls 23 Prozent
Mitbestimmungsrecht erhalten. Weiters sehe das Bewerbungskonzept eine
Marktbefragung für die Belegung der Sendeplätze vor.
Sanierungsversuch für TA "gescheitert"
Tillmann
Fuchs, Geschäftsführer des Konkurrenzbieters Mobile TV Infrastruktur GmbH,
sieht das anders. Das Bewerbungskonzept der TA scheitere an zwei Punkten.
Das Gesetz sehe vor, dass Plattformbetreiber und Programmaggregator nicht
miteinander verbunden sind - "die TA und die mobilkom sind aber
unstrittigerweise verbundene Unternehmen". Außerdem war die mobilkom zum
Zeitpunkt der Bewerbung der einzige Programmaggregator im Bieterkonsortium
der TA und habe in dieser Funktion Verträge mit Programmanbietern
geschlossen. Damit war sie allein für die Programmzusammensetzung
verantwortlich, so Fuchs. Er hält den Sanierungsversuch der TA für
"gescheitert".