Streit um E-Book-Preise

Apple zahlt bis zu 400 Millionen Dollar

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Gütliche Einigung steht allerdings unter Vorbehalt

Apple zahlt im Streit mit Verbrauchern und mehreren US-Bundesstaaten über illegale Preisabsprachen für elektronische Bücher bis zu 400 Millionen Dollar (294 Millionen Euro) Entschädigung. Das teilte die Justiz in New York am Mittwoch mit. Die gütliche Einigung steht den Angaben zufolge aber unter dem Vorbehalt, dass eine Verurteilung von Apple aus dem Juli 2013 Bestand hat.

Der Konzern geht derzeit gegen das Urteil eines US-Bundesgerichts vor , in dem Apple wegen des Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln schuldig gesprochen wurde. Sollte die Entscheidung von einer höheren Instanz gekippt werden, müsste Apple überhaupt kein Geld zahlen. Sollte ein neues Verfahren angeordnet werde, sinkt die Entschädigungssumme auf 50 Millionen Dollar. "Diese außergerichtliche Einigung zeigt, dass auch die größten und mächtigsten Firmen der Welt nach den gleichen Regeln wie alle anderen spielen müssen", erklärte der New Yorker Staatsanwalt Eric Schneiderman.

Andere Strategie als Amazon
In dem Verfahren legte das US-Justizministerium Apple zur Last, Ende 2009 und Anfang 2010 vor der Markteinführung des iPad-Tablets mit fünf großen Verlagen Verträge für elektronische Bücher abgeschlossen zu haben, die zu Lasten der Verbraucher gingen. Damals wurde der E-Book-Markt vom Online-Händler Amazon beherrscht, der Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte zum Missfallen der Verlage deutlich günstiger verkaufte als die gedruckten Exemplare in Buchläden.

Während Amazon selbst die Preise setzte, bot Apple den Verlagen Verträge mit einer Preisbindung an. Bei diesem Modell konnten die Verleger die Preise bestimmen, im Gegenzug erhielt Apple eine Kommission von 30 Prozent. Anschließend setzten die Verlage auch bei Amazon und anderen E-Book-Anbietern eine Preiserhöhung durch.

Die fünf Verlage Hachette, HarperCollins, Simon and Schuster, Penguin und Macmillan erklärten sich zu millionenschweren Vergleichen bereit. Apple ließ es dagegen auf das Gerichtsverfahren ankommen.

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