Dienstnehmerin ging gegen Kündigung vor, blitzte mit Klage aber ab.
In Oberösterreich wurde nun eine angeblich psychisch erkrankte Angestellte, während sie sich im Krankenstand befand, gekündigt. Grund für die Entlassung waren Facebook-Postings wie Einträge von Partys oder Badeausflügen. Wie orf.at berichtet, wollte die Frau nun gegen ihre Kündigung mithilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) vorgehen. In erster Instanz blitzte sie jedoch ab.
Krankenstand aufgehoben
Der Fall hat sich laut dem Bericht bereits im Juni 2015 ereignet. Damals wendete sich die Firma an die Wirtschaftskammer (WK), da sie Verdacht schöpfte, dass die Dienstnehmerin den Krankenstand nur vortäusche. Die WK veranlasste eine Prüfung durch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK). Diese hob den Krankenstand in Folge auf. Die Frau ging aber dennoch weiterhin nicht zur Arbeit, weshalb sie fristlos entlassen wurde.
"Richtungsweisend"
Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner spricht gegenüber orf.at von einem richtungsweisenden Urteil. Erstmals wurde laut Trauner in dem Fall entschieden, dass auch bei psychischen Erkrankungen gewisse Freizeitaktivitäten dem Genesungsverlauf abträglich sein können.
Berufung
Da die AK das Urteil nicht akzeptiert und in Berufung ging, geht die Auseinandersetzung in die nächste Runde.