Verbrauchterschützer schlagen Alarm: bisher sei die Weitergabe gekaufter Musik nur sehr eingeschränkt möglich.
Mit einer Klage wollen deutsche Verbraucherschützer das Online-Musikportal iTunes von Apple kundenfreundlicher machen. Nach einer erfolglosen Abmahnung plane der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun den Gang vor Gericht, bestätigte Sprecher Christian Fronczak am Freitag auf AP-Anfrage. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" im Voraus berichtete, halten die Verbraucherschützer es für nicht hinnehmbar, dass bisher die Weitergabe gekaufter Musik nur sehr eingeschränkt möglich ist. Ein Song könne nur auf fünf Geräten abgespielt werden.
Apple darf Nutzungsbedinungen nicht insgeheim ändern
"Wenn
ich Musik bei iTunes kaufe, muss ich darüber genauso frei verfügen können
wie über eine CD", sagte vzbv-Chef Gerd Billen dem "Spiegel". Einen ersten
Etappensieg haben die Verbraucherschützer dem Magazin zufolge schon
erreicht: Anfang Dezember habe iTunes eine Unterlassungserklärung
unterschrieben, die es künftig untersage, dass die Firma die
Nutzungsbedingungen für ihre Kunden nach Gutdünken ändern kann. Apple wollte
sich auf AP-Anfrage zu der Angelegenheit nicht äußern, auch nicht zu der
Unterlassungserklärung.
Musik nur auf iPods ladbar?
Als Problem sieht der Verband auch,
dass man Musik bei iTunes bisher nur auf den von Apple produzierten iPod
laden kann. Es sei an der Zeit, Verbrauchern grundlegende Rechte in der
digitalen Welt einzuräumen. Es könne nicht sein, dass die Industrie allein
mit Vertragsklauseln und technischen Sperren darüber entscheide, wie digital
erworbenes Material genutzt werden darf.