Zwischen EU und USA

Max Schrems bringt Datenschutzabkommen zu Fall

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EuGH kippt "Privacy Shield" - Regelung erfüllt Anforderungen des Unionsrechts nicht. 

Max Schrems  (Bild) sorgt für den nächsten Paukenschlag in der EU: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das 2016 beschlossene Datenaustauschabkommen " Privacy Shield " zwischen der EU und den USA gekippt. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, etwa über Facebook, entspreche nicht den Anforderungen des Unionsrechts, erklärte der EuGH in seinem Urteil.
 
 

Max Schrems klagte

Hintergrund ist ein Rechtsstreit (C-311/18) zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook Irland, dem Europa-Sitz des Unternehmens. Schrems beanstandete, dass Facebook in den USA, seinem Hauptsitz, dazu verpflichtet ist, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen - ohne dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können. Er fordert daher den  Stopp der Datenübertragung  zwischen Facebook Irland und Facebook Inc. in den USA.
 
 

Datenübertragung weiter möglich

Auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln (SSC) können Nutzerdaten von EU-Bürgern aber weiterhin in die USA und andere Staaten übertragen werden, urteilten die Luxemburger Richter.
 
 

Schrems fordert Änderung 

Schrems zeigte sich in einer ersten Reaktion "sehr erfreut" über das Urteil. Es sei ein "totaler Schlag" gegen die Irische Datenschutzbehörde (DPC) und Facebook. Er forderte eine "ernsthafte Änderung" der Überwachungsgesetze in den USA. Diese sei notwendig, "wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen", hieß es auf der Website seiner in Wien ansässigen Organisation  noyb .
 

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