Neue Regelung

PCs, Note- und Netbooks werden teurer

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Am 1. Oktober startet die Urheberrechtsabgabe für Festplatten.

Ab 1. Oktober müssen Händler in Österreich auch für Festplatten Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Die heimische Arbeiterkammer (AK) befürchtet im Zusammenhang damit "überfallsartige" Preissteigerungen bei Festplatten, die ja auch in PCs , Notebooks und Netbooks verbaut sind. Deshalb fordert die AK die Rücknahme der Abgabe: "Gerade junge Leute sind meist Technikfreaks und stehen auf neue Computertechnologien, haben aber oft nicht allzu viel Geld. Sie würde die Abgabe hart treffen", so die AK am Mittwoch (29. September) in einer Aussendung.

Ausweitung der alten Vergütung
Mit der neuen Regelung wird die aus den 80er Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet. Die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana veröffentlichten diesbezüglichen Tarife betragen zwischen 12 und 36 Euro pro Festplatte. Die erste Abrechnung für im Oktober in Verkehr gesetzte Festplatten ist laut Austro Mechana bis längstens 15. Dezember fällig.

Vergütungstarife auf Kopiermedien
Laut Gesetz dürfen die Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte für Künstler verwalten, für das Anfertigen von privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke Vergütungstarife auf bestimmte Kopiermedien verlangen und diese selbst festlegen, moniert die AK. Die Händler, die die Abgabe abführen müssen, könnten dagegen zwar klagen, müssten jedoch vorerst die Abgaben bezahlen. Die AK prüft nun, ob die Konsumenten im Falle eines positiven Gerichtsurteils eine allfällig bezahlte Abgabe beim Händler zurückverlangen können.

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