Gericht sieht Verstoß gegen Arbeitsverbot - Hohe Geldstrafe für "Natalie Hot".
Das im Herbst 2016 in die Schlagzeilen geratene Webcam-Girl "Natalie Hot" (Bild) soll für den Verstoß gegen ein gerichtlich verhängtes Arbeitsverbot in seiner Wohnung zahlen. Das Landratsamt Mühldorf am Inn will wegen Missachtung einer behördlichen Auflage nun ein bereits zuvor festgesetztes Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro eintreiben.
Strafe verfünfacht sich bei weiterem Verstoß
Für den Fall eines weiteren Verstoßes wurde gar ein neues Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wie die zuständige Sprecherin mitteilte. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom vergangenen Herbst darf sich die junge Frau aus dem oberbayerischen Ampfing in ihrem Zuhause nicht mehr gegen Bezahlung vor der Internet-Kamera ausziehen. Sie übe diese Tätigkeit dort "in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang" gewerbsmäßig aus.
Nur Wohnnutzung erlaubt
Das Baurecht sehe für das Gebiet aber lediglich eine Wohnnutzung vor, begründete das Gericht. Es gab damit dem Landratsamt recht, das eine von der Frau mit Künstlernamen Natalie Hot beantragte Nutzungsänderung abgelehnt hatte.