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Einreichfrist für Lizenzverfahren endet am Montag

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Am Montag (15.3.) startet das Lizenzierungsverfahren der österreichischen Fußball-Bundesliga für die Saison 2010/11. Die Vereine der ersten und zweiten Liga müssen bis Montag ihre Unterlagen einreichen, die im März und April durch den Senat 5 geprüft werden. Bis 30. April erfolgt die Entscheidung in erster Instanz durch den Senat 5.

Vereine, die keine Lizenz bekommen haben, können bis 10. Mai Protest einlegen. Bis 15. Mai entscheidet das Protestkomitee der Bundesliga in zweiter Instanz. Wird auch dann die Spielgenehmigung verwehrt, bleibt noch der Weg zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht, der dritten und letzten Instanz. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht ist kein Gremium der Bundesliga und fällt spätestens am 31. Mai endgültige Entscheidungen.

Mit dem für die Saison 1996/97 eingeführten Lizenzierungsverfahren strebt die Bundesliga an, die wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs zu verbessern. Seither und vor allem nach den beiden Insolvenzfällen der Grazer Traditionsvereine Sturm und GAK im Jahr 2007 wurden die Bestimmungen verschärft.

Im Vorjahr wurde SK Austria Kärnten (Bundesliga) sowie Admira, FC Gratkorn, FC Lustenau und 1. FC Vöcklabruck (jeweils Erste Liga) die Lizenz in erster Instanz verweigert. Letztlich haben aber alle Clubs, die Unterlagen eingereicht haben, auch die Lizenz erhalten.

Fahrplan Lizenzierungsverfahren 2010/11: 15. März: Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Vereine März/April: Überprüfung der Unterlagen durch Senat 5 Bis 30. April: Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz) Anschließend: 10 Tage Protestfrist 15.Mai: Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz) Anschließend: Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheides Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Bis 31. Mai: Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht

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