"Terrorist"

Freispruch für Ioan Holender

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"Unbedachte Unmutsäußerungen", die "im Zorn" fielen, mehr nicht. Mit einem Freispruch endet Holenders Prozess wegen "gefährlicher Drohung".

Mit einem Freispruch ist der Prozess wegen gefährlicher Drohung gegen Staatsoperndirektor Ioan Holender am Dienstag im Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Einzelrichterin Claudia Geiler sah in den bei einem Streit mit dem Chorleiter von Holenders Sohn gefallenen Sätzen "unbedachte Unmutsäußerungen", die "im Zorn" getätigt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der Anlass
Zu der Auseinandersetzung zwischen Holender und dem Chorleiter seines Sohnes war es im Dezember 2005 gekommen. Der damals 13-Jährige war einer Probe ferngeblieben und hatte sich laut Holender dafür auch entschuldigt. Der Lehrer zweifelte die Begründung allerdings an und rief beim Operndirektor an. Das etwas heftigere Telefonat sollte am darauffolgenden Tag in der Schule seine Fortsetzung und weitere Eskalation finden.

Holenders Sohn brachte eine Entschuldigung für das Fernbleiben bei einem Auftritt des Chors am Nachmittag, bei der er Heiserkeit angab. Laut Holender soll der Lehrer diese Entschuldigung zu Boden geworfen und seinen Buben der Lüge bezichtigt haben. Das Resultat war, dass der 13-Jährige "nicht einmal heulend, sondern schluchzend, kaum der Sprache mächtig" zu Hause anrief. Holender stürmte in das Musikgymnasium und stellte den Lehrer zur Rede.

Holender: "Sie sind ein Terrorist"
Dabei sollen laut Anklageschrift folgende Worte gefallen sein: "Sie sind kein Pädagoge, sie sind ein Terrorist. Ich werde dafür sorgen, dass sie in dieser Schule keine Zukunft haben. Ich werde mich im Ministerium dafür einsetzen, dass ihre Tage hier gezählt sind." Holender stritt den Sachverhalt gar nicht ab: Er könne nicht ausschließen, dass der Wortlaut so ähnlich gewesen sei. "Mit Sicherheit habe ich gesagt, dass ich mich beschweren werde", sagte er der Richterin. Die Aussage mit dem Ministerium komme ihm aber absurd und unlogisch vor und er kenne sich so gut in der Schuljudikatur aus, um zu wissen, "dass der Stadtschulrat die übergeordnete Instanz ist und nicht das Ministerium". Außerdem habe er auch nicht die Macht.

Holender weiter: "Sicher war ich zu laut, sicher hat sich das Gespräch nach oben vervielfältigt. Was mich sehr geärgert hat, ist, dass mich der Professor bezichtigt hat, dass ich die Unwahrheit gesagt habe." Der Lehrer hatte ihm vorgeworfen, auch in einem Brief nach der Auseinandersetzung, dass er seinen Sohn zu falschen Entschuldigungen angestiftet habe.

Der Lehrer: "Hatte Angst"
"Ich habe Angst gehabt", sagte Holenders Streitgegner. "Es war ein extrem bedrohlicher, aggressiver Auftritt. Man hat gemerkt, der Mann hat sich nicht unter Kontrolle." Man wisse zudem, dass "der Direktor Holender der mächtigste Mann im Musikgeschehen" ist. Das Musikgymnasium habe noch dazu eine Kooperation mit dem Philharmonikern und er als Chorleiter sei in einer sehr exponierten Position gewesen.

Holender war nach dem Vorfall zu einer Mediation mit dem Professor bereit, doch dieser gab sich damit nicht zufrieden. Der mächtige Holender habe ihm zufolge durchblicken lassen, er könne dafür sorgen, dass er seine Stelle verliere, was die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz bedeuten hätte können. Also wandte sich der Chorleiter an die Ratskammer des Straflandesgerichts und brachte einen Antrag auf Stattgebung einer sogenannten Subsidiaranklage ein, weil die Anklagebehörde die Anzeige ungerechtfertigterweise und voreilig zurückgelegt habe. Die Staatsanwaltschaft trat aber wieder in das Verfahren ein.

Holender entschuldigte sich
Der Lehrer selbst fasste im Zuge der Auseinandersetzung ein Disziplinarverfahren beim Stadtschulrat aus, wurde dabei aber in zweiter Instanz freigesprochen. Holender entschuldigte sich vor Gericht bei seinem Kontrahenten. Die Richterin meinte in ihrer Begründung, seine Äußerungen seien letztendlich "nicht in der Absicht, den Bedrohten in Unruhe zu versetzen" geschehen. Damit sei der Freispruch zu fällen gewesen.

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