Anwalt: Verkauf war erzwungen

Klimts Beethovenfries: 2014 wird entschieden

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Erben-Anwälte sind sich sicher: Der Fries wird zurückgegeben.

Vorgestern haben die Klimt-Erben eine Restitution des Beethovenfries gefordert. Jetzt ist fix: Eine Entscheidung, ob das legendäre Werk zurückgegeben wird, kann frühestens 2014 fallen. Unklar ist auch noch, ob der Fries nach einer Rückgabe noch öffentlich gezeigt werden wird. „Darüber entscheiden dann die Erben“, sagt Anwalt Marc Weber gegenüber ÖSTERREICH. Er ist sich jedenfalls sicher: „Der Verkauf 1973 war erzwungen.“

Autor: D. Müllejans

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