Rechnungshof-Bericht: "Es besteht Handlungsbedarf bei Geschäftsprozessen der Volksoper."
Wien. Der Rechnungshof (RH) hat das Geschäftsgebaren der Wiener Volksoper von 2013 bis 2023 unter die Lupe genommen - und kommt in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Schluss: "Es besteht Handlungsbedarf bei Geschäftsprozessen der Volksoper." So fehle eine Geschäftseinteilung mit klaren Zuständigkeiten. Und nicht zuletzt stößt sich der RH daran, dass die Basisabgeltung für das Haus am Gürtel nicht an das Erreichen konkreter Ziele geknüpft sei.
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Die Basisabgeltung vonseiten der öffentlichen Hand sei in den 23 Jahren seit Ausgliederung von 33,08 Mio. Euro auf 49,99 Mio. Euro gestiegen, was einer durchschnittlich Steigerung von jährlich 1,81 Prozent entspräche, so der RH. Allerdings sei der Zuwachs nicht an das Erreichen vereinbarter Ziele geknüpft gewesen, monierten die Prüfer: "Die Gründe für die beschlossenen Steigerungen waren intransparent." Es habe keine Konsequenzen gegeben, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten worden seien. Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, zumindest einen Teil der Basisabgeltung erfolgsabhängig zu gewähren.
Beziehungen zum "Symphonieorchester der Volksoper Wien" nicht klar geregelt
Die Beziehungen zum privaten Verein "Symphonieorchester der Volksoper Wien" seien indes nicht klar geregelt, kritisierten die Prüfer. So bestehe der Verein primär aus Musikerinnen und Musikern des Volksopernorchesters. Eine schriftliche Vereinbarung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestehe allerdings nicht, weshalb zu konstatieren bleibe: "Aus Sicht des Rechnungshofes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Aktivitäten des Vereins die wirtschaftlichen und kulturpolitischen Interessen der Volksoper beeinträchtigen." Und schließlich empfiehlt der RH der Volksoper angesichts einer komplexen Personalstruktur mit 35 verschiedenen Arbeitsbereichen die Erarbeitung einer Personalstrategie, die bisher fehle.