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Nur 2 von 19 Kinder-Snacks ohne Alkohol

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Suchtexperte: "Mitnaschen" als Wegbereiter für spätere Probleme.

Der oberösterreichische Konsumentenschutz-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) strebt eine bundesweite Initiative für Warnhinweise auf alkoholhaltigen Lebensmitteln an. Eine Untersuchung des Landes Oberösterreich habe unter anderem ergeben, dass nur zwei von 19 überprüften Kindersnacks völlig frei davon waren, wie er am Montag in einer Pressekonferenz mit Primarius Felix Fischer von der Landesnervenklinik in Linz aufzeigte.

Überprüft

Anschober ließ verdächtige Produkte von der oberösterreichischen Lebensmittelaufsicht überprüfen. Vor allem bei Backwaren und Süßigkeiten wurde teilweise ein "alarmierend hoher Alkoholgehalt" festgestellt, berichtete der Landesrat. Spitzenreiter war ein Hamburger-Brot mit 25,6 Gramm pro Kilo, bei Kindersnacks lag der höchste festgestellte Wert bei 12 Gramm pro Kilo.

Versteckter Alkohol

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln berge für entwöhnte Abhängige die Gefahr eines Rückfalls, erklärte Suchtexperte Fischer. Besonders problematisch sei, dass häufig Süßigkeiten betroffen sind. Das "Mitnaschen" von Alkohol sei bei Kindern ein Wegbereiter für spätere Probleme im Umgang damit.

Alkohol müsse laut Lebensmittelrecht nur in Getränken mit mehr als 1,2 Volumsprozent angeführt werde, bei festen Lebensmitteln seien keine Grenzwerte vorgegeben, erklärte Anschober. Bei unverpackten Produkten - etwa offen verkauften Backwaren - sei keine Kennzeichnung nötig. Zudem sei Alkohol, auch wenn auf der Packung angeführt, oft schwer zu identifizieren. Beispielsweise könne er sich hinter Bezeichnungen wie "Rosenwasser", "Glycerin" oder einer chemischen Formel verbergen.

Bedenklich

Aufgrund der geltenden Rechtslage seien die gezogenen Proben trotz des bedenklich hohen Alkoholgehalt großteils nicht zu beanstanden gewesen, erklärte Anschober. Er forderte daher, dass auf allen Produkten, die Alkohol enthalten, ein gut sichtbarer Hinweis angebracht werden muss. Zusätzlich sei es nötig, die Rechtslage zu ändern, "damit eine unbewusste Gefährdung von Kindern und Alkoholkranken durch den Konsum von Lebensmitteln ausgeschlossen werden kann", verlangte der Landesrat.
 

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