Peiniger erst 14

11-Jährige vergewaltigt und gefilmt: Nur ein Monat Haft!

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Ein unfassbares Sexualverbrechen wurde am Montag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt: Ein Ukrainer, der erst wenige Tage vor der Horrortat 14 wurde, fiel in einem Wald über eine 11-Jährige – vor laufender Handykamera – her. Das Urteil ist beispielslos mild.

Kärnten. Zu dem furchtbaren Übergriff war es im Jänner in Mittelkärnten gekommen: Opfer und Täter sind Ukrainer, die sich vor dem Zusammentreffen nicht kannten. Am Nachmittag des kalten Jännertages trafen sich ein Mädchen und zwei Burschen (14 und 13) in einem selbst gebauten Lager in einem Wald. Dort musste die Elfjährige ein mehrere Stunden dauerndes Martyrium über sich ergehen lassen. Der 14-Jährige fiel plötzlich über sie her, fesselte sie und missbrauchte sein wehrloses Opfer. Der Jüngere der beiden Buben half nicht, sondern filmte mit dem Handy (und geht straffrei aus, weil er noch nicht dafür belangt werden kann.)

Landesgericht Klagenfurt

Verhandlung ohne Öffentlichkeit am Landesgericht Klagenfurt.

© Tomek
× Landesgericht Klagenfurt

Am Montag ging dann der Prozess gegen den 14-Jährigen am Landesgericht Klagenfurt über die Bühne – ohne Öffentlichkeit, die ausgeschlossen wurde. Dem Teenie werden Vergewaltigung, sexueller Missbrauch Unmündiger sowie versuchte Nötigung vorgeworfen. Zu Mittag wurde bereits das Urteil gefällt: 14 Monate Haft, 13 davon bedingt – rechtskräftig. Damit müsste der Junge nur ein Monat hinter Gittern, da er die Strafe allerdings bereits mit der U-Haft abgesessen hat, muss er jetzt laut dem Urteil keinen einzigen Tag mehr ins Gefängnis!

Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, hatte offenbar zu Beginn der Verhandlung erfolgreich auf die Tränendrüse gedrückt:

"Hier ist nichts zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen." Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden.

Danach sei sein Mandant fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte – drückte der Rechtsbeistand auf die Tränendrüse. Und setzte noch nach: In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehens und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder: "Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe." Was er zum Leiden des Opfers zu sagen hatte, ist (noch) nicht bekannt.

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