So sieht die neue 3G-Verordnung im Privatbereich aus.
Am Mittwoch präsentierte die Regierung anlässlich der steigenden Corona-Zahlen, das neue Maßnahmen-Paket für den Herbst. Hierbei handelt es sich um einen 3-Stufenplan der an den bundesweiten Auslastungen der Intensivstationen mit Corona-Patienten, knüpft. Je nach „Prozenthürde“- der Patienten die Corona-bedingt die Intensivstationen füllen, wurden eigene Maßnahmen angedacht.
Die Verordnung schreibt vor auch bei privaten Feiern ab 25 Menschen- gilt 3G.
Außerdem ist die FFP2-Maskenpflicht zurück und Antigentest sind nur noch 24 Stunden gültig.
In der neuen Verordnung ist vermerkt: "Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmern sind nur zulässig, wenn alle Teilnehmer einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen. Der Teilnehmer hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich sind davon ausgenommen, "mit Ausnahme von Zusammenkünften an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen."