Urteil im Missbrauchsfall

Baby vom Stiefvater: 12 Jahre Haft bestätigt

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Urteil: Haft und Einweisung für Stiefvater. Bedingte Haft für Mutter des Opfers.

Es bleibt bei zwölf Jahren Haft für jenen 34-jährigen Mann, der im März 2014 vom Landesgericht Eisenstadt schuldig erkannt worden war, weil er im Südburgenland seine im Tatzeitpunkt elfjährige Stieftochter geschwängert hatte. Nachdem die gegen die Verurteilung gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde verworfen worden war, gab am Montag das Oberlandesgericht Wien der Strafberufung des Mannes keine Folge.

Darüber hinaus bestätigte der Berufungssenat (Vorsitz: Christian Dostal) auch die vom Erstgericht ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Maßnahme sei geboten, "um weitere Kinder zu schützen", hieß es in der Begründung. Damit kann der Mann selbst nach Verbüßung seiner Strafe weiter zeitlich unbefristet angehalten werden, falls ein psychiatrischer Sachverständiger befindet, dass von ihm nach wie vor eine Gefahr ausgeht.

Richter: Kein Milderungsgrund
Der 34-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Quälen oder Vernachlässigen einer Unmündigen schuldig erkannt worden war, hatte im Justizpalast um eine Strafreduktion gekämpft. Dafür sei mangels eines Milderungsgrundes und angesichts einschlägiger Vorstrafen "kein Platz", wurde er nach kurzer Beratung des Drei-Richter-Senats belehrt.

Das unmündige Mädchen hatte das vom Stiefvater gezeugte Kind im November 2013 zuhause zur Welt gebracht. Vom Zeitpunkt der Entbindung bis zu ihrer Einlieferung ins Krankenhaus vergingen drei Tage, was laut einem von der Justiz eingeholten Gutachten gesundheitliche Folgen für die Schülerin hatte. Sie soll eine Infektion davongetragen haben.

Als Sex-Täter bekannt
Der 34-Jährige war der Justiz seit 1999 als Sex-Täter bekannt. Der - mittlerweile längst aufgelöste - Wiener Jugendgerichtshof hatte damals ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen den gebürtigen Wiener geführt. Das damalige Opfer war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, ein.

Stieftochter missbraucht

Der Mann lebte in weiterer Folge im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennenlernte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar. Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.

Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater, der sich mit seiner Frau im Bezirk Oberwart niedergelassen hatte, ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, indem er sich nachts, wenn seine Frau schlief, an die Zehnjährige heranmachte. Bis zum März 2006 vergriff er sich an der Schülerin, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang.

Dieser Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich bei Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern die Zehnjährige den Umarmungen des Stiefvaters zu entziehen versuchte. Die Betreuerin fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.

Im November 2013 wurde schließlich bekannt, dass sich der offensichtlich pädophil veranlagte Mann auch an der Tochter seiner nunmehrigen Partnerin vergangen hatte, nachdem das Kind zuhause allein ein Baby zur Welt gebracht hatte. Das mittlerweile 13 Jahre alte Mädchen und ihr Kind leben inzwischen bei einer Pflegefamilie.
 

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