Mattersburg

Commerzialbank: Einlagensicherung klagt Republik auf 490 Mio. Euro

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Amtshaftungsklage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht - Verfassungsprüfung von Haftungsausschluss angeregt.

Im Skandal um die Commerzialbank Mattersburg hat nun die Einlagensicherung Austria (ESA) die Republik Österreich geklagt. ESA-Chef Stefan Tacke bestätigte der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Freitagausgabe). Gestern, Donnerstag, habe die ESA eine Amtshaftungsklage auf 490 Millionen Euro beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Die ESA will vom Staat das Geld zurück, das sie den Geschädigten des burgenländischen Geldinstituts ausbezahlt hat.
 
Die Einlagensicherung finanziert sich aus Beiträgen der Banken. Dadurch sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert. Im Fall der Commerzialbank Mattersburg hat die Einlagensicherung rund 490 Millionen Euro an Geschädigte geleistet. Die Amtshaftungsklage richte sich trotz der hohen Gerichtsgebühren auf den vollen Schadensbetrag, und nicht zunächst auf einen Teilbetrag, sagte Tacke.
 
In der Klage regt die ESA auch eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (Paragraf 3) an, wonach die Aufsicht gegenüber den Anlegern für Schäden, die bei ihrer Vollziehung entstünden, nicht hafte. "Das würde heißen, dass niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen könnte", sagt Tacke. Deswegen glaube man, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung nicht gegeben sei. Dies werde auch durch ein von der ESA eingeholtes Gutachten gestützt. Der Verfassungsgerichtshof solle daher diese Bestimmung prüfen.
 
Die ESA habe der Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes zunächst ein Aufforderungsschreiben geschickt. Nach drei Monaten habe die Finanzprokuratur geantwortet, dass sie keine Haftung der Republik sehe. Deswegen sei nun die Klage eingebracht worden.
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