Zweimal sechs und einmal fünf Jahre Haft lautet das Urteil für die sogenannten "Stradivari-Diebe" am Landesgericht Eisenstadt.
Zitternd steht Temur O. (29) im Landesgericht Eisenstadt. Tränen in den Augenwinkeln, in der rechten Hand ein kleines Heiligenbild. „Ich habe mit dem Coup nichts zu tun, das waren die anderen“, erklärt er Richterin Andrea Rosensteiner. Die dem Mann allerdings kein Wort glaubt: „Im Polizei-Verhör haben Sie aber etwas anderes gesagt.“ Dann ärgert sie sich: „Und Deutsch können’s auch nicht“, wirft sie dem Georgier vor.
Der Coup
So begann am Mittwoch der Prozess gegen jene
Einbruchs-Bande, die zu Pfingsten in die Wohnung des Wiener Star-Geigers
Christian Altenburger eingebrochen war – und eine millionenschwere
Stradivari-Geige gestohlen hatte.
Millionenbeute
Wie berichtet, war die Polizei der Bande auf die
Spur gekommen, als diese einen Koffer mit Diebsgut nach Georgien schicken
wollte. Postbeamten war das Paket aufgefallen, kriminalistische Kleinarbeit
führte die Ermittler Anfang Juni in eine Bunkerwohnung in Wien-Hernals – wo
Altenburgers gestohlene Instrumente verstaut waren: die Stradivari (Wert:
2,5 Millionen Euro) und eine Vuillaume-Geige (140.000 Euro). Neun Personen
wurden verhaftet, allesamt Asylwerber aus Georgien.
Gutachter
Drei von ihnen standen nun vor Gericht – wo
ausgerechnet ein Gutachter für einen unerwarteten Knall-Effekt sorgte: „Ich
kann nicht bestätigen, dass die Geige wirklich eine Stradivari ist“,
erklärte der Geigen-Baumeister Peter Tunkowitsch. Es könne sich auch um eine
Geige von Niccolo Amati, Stradivaris Lehrmeister, handeln, so der Experte.
Dies würde den Wert des Instruments um 1,5 Millionen Euro verringern. Denn:
„Eine gut erhaltene Amati ist etwa eine halbe Million wert.“
Gebet
Für die drei vorbestraften Angeklagten änderte diese
Einschätzung freilich wenig: Temur O., David G. (25) und Nodari G. (29)
wurde organisierter Einbruch vorgeworfen. Und die Richterin ließ keinen
Zweifel daran, keinesfalls Milde walten zu lassen. Als Temur O. bei der
Verhandlung ein Gebet murmelte, fuhr sie ihm über den Mund. „Das können sie
woanders machen.“ In der Zelle zum Beispiel: Zweimal sechs Jahre Haft für
die Haupttäter, fünf Jahre für den Komplizen – nicht rechtskräftig.