Nur eine milde Strafe fasste ein 48-Jähriger für die Brandstiftung aus Trennungs-Frust aus.
Bgld. Bis zu 10 Jahre Haft sieht das Strafgesetzbuch für Brandstiftung vor – der Burgenländer aus Sieggrabern kam mit 10 Monaten unbedingt (plus 20 Monae au Bewährung) davon. Der Ehemann und Vater zweier Buben (4 und 8) hat das gemeinsame Haus in Sieggraben im Bezirk Mattersburg nach einem Streit mit seiner Gattin im vergangenen November angezündet. Er selbst sagt aus „Verzweiflung“ und in einer Kurzschlussreaktion.
Grillanzünder. Mitten in der Nacht, indem er an sechs Stellen Holz in Kübeln mit einem Grillanzünder in Brand setzte. Beim milden Schöffen- und Richterspruch zugute kam ihm wohl, dass er damals wartete, bis niemand mehr im Haus war, ehe er zur Tat schritt.
Allerdings berichtet die Frau – das Scheidungsverfahren läuft noch immer – , dass der Angeklagte sich schon am Nachmittag, als sie die Koffer für sich und die Buben packte, derart seltsam verhielt und sie mit Andeutungen bedrohte, dass sie aus Angst um ihr Leben das Haus verließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.