Staatsanwaltschaft gab keinen Kommentar ab, daher nicht rechtskräftig.
In der Causa Telekom, einem Teil des Grasser-Prozesses, ist es heute überraschend zu einem - nicht rechtskräftigem - Urteil gekommen. Der angeklagte Ex-Telekom Austria-Manager und frühere ÖVP-Organisationsreferent Michael F. ist vom Schöffensenat unter Leitung von Richterin Marion Hohenecker freigesprochen worden. Es habe ihm das Wissen zu der vorgeworfenen Geldwäsche gefehlt, so die Begründung.
Die Richterin hatte heute das Verfahren gegen F. vom umfangreichen Grasser-Prozess, der sich nach bald drei Jahren in der Endphase befindet, abgetrennt. In seinem Plädoyer forderte der Anwalt von F., Martin Dohnal, einen Freispruch, da sein Mandant von den vorgeworfenen Zahlungsflüssen zwischen der Briefkastenfirma Valora und der Telekom Austria nichts wusste. Zumindest eine Diversion sei angebracht, so der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Urteil in der Causa Telekom kein Kommentar ab, wodurch dieses noch nicht rechtskräftig ist.
Die Anklage wegen Geldwäsche konnte nach dem durchgeführten Beweisverfahren nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, erläuterte die Richterin. So verlange das Gesetz hier auf der subjektiven Tatseite des Handelnden Wissentlichkeit hinsichtlich der strafbaren Vortaten, was sich jedoch im konkreten Fall nicht feststellen ließ.
Michael F. war früher ÖVP-Organisationsreferent und später Bereichsleiter für "Public Affairs" bei der Telekom Austria. Laut Anklage soll er veranlasst haben, dass aus Mitteln der Telekom über die Valora von Peter Hochegger Rechnungen von Werbe- und PR-Agenturen in Höhe von 120.000 Euro bezahlt wurden. Denen standen jedoch keine Leistungen der Telekom gegen. Stattdessen sei es um Spenden der Telekom an politische Parteien gegangen. Dabei ging es im Prozess vor allem um die Rechnung von 96.000 Euro für den Wahlkampf der Jungen ÖVP im Jahr 2008.