Anträge ab 1. August möglich

Corona-Hilfe: Diese Personen bekommen jetzt 1.800 Euro

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1.800 Euro für drittes Quartal können ab 1. August beantragt werden.

Wien. Die Unterstützungen für von der Coronapandemie betroffene freischaffende Künstlerinnen und Künstler werden noch einmal verlängert. So kann die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ab 1. August für das dritte Quartal beantragt werden. Diese umfasst für die Monate Juli, August und September insgesamt 1.800 Euro pro Antrag, wie Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Freitag per Aussendung bekanntgab

Überbrückungsfinanzierung

Im Rahmen der Überbrückungsfinanzierung wurden bis dato rund 130 Mio. Euro ausbezahlt. Die Gesamtdotierung des betreffenden Fonds wurde Mitte Juli von 140 und 150 Mio. Euro erhöht. "Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen", begründete Mayer die weiteren Hilfsgelder.

Darüber hinaus läuft auch der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) weiter. Für das dritte Quartal - Anträge sind ab 2. August möglich - steht eine weitere Zahlung von 1.000 Euro zur Verfügung. Diese Unterstützung ist für jene gedacht, die weder beim Härtefallfonds noch bei der Überbrückungsfinanzierung antragsberechtigt sind. 29 Mio. der dotierten 40 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt.

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