Endgültig

EGMR wies Beschwerde von 60 Kaprun-Opfern zurück

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Beschwerde von 60 Betroffenen der Brandkatastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen im Jahr 2000 ums Leben kamen, zurückgewiesen.

Die Opfer-Anwälte und Betroffenen seien entsetzt, sagte Gerhard Podovsovnik, Anwalt von neun Überlebenden und einem Todesopfer, am Sonntag.

"Entscheidung ist endgültig"
"Es ist eine Katastrophe, dass Recht im Fall Kaprun in Europa anscheinend nicht durchgesetzt werden kann", so der Wiener Advokat. Der EGMR ist "aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Auffassung gelangt, dass die Beschwerde keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention (europäischen Menschenrechtskommission, Anm.) oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten erkennen lässt", heißt es in der Begründung des EGMR. Die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen seien nicht erfüllt. "Diese Entscheidung ist endgültig."

Die Anwälte sahen aber sehr wohl eine Verletzung der Menschenrechte. So sei beispielsweise "in Strafverfahren kein ausreichendes Recht auf Anhörung der Privatbeteiligten und deren Vertreter geregelt", erläuterte Gerhard Podovsovnik.

Kein selbstständiges Berufungsrecht
Der Advokat weiter: "Im strafrechtlichen Berufungsverfahren haben Privatbeteiligte kein selbstständiges Berufungsrecht, deswegen können die Standpunkte nicht hinreichend dargelegt werden." Es sei auch nicht zeitgerecht möglich gewesen, die zuletzt knapp vor der Berufungsverhandlung bei der Staatsanwaltschaft eingelangten Unterlagen zu bekommen und rechtzeitig zu kommentieren, wie bei zahlreichen anderen Unterlagen im Strafverfahren auch.

"Auch liegt eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens ausschließlich in der Entscheidungsfreiheit der Republik, obwohl die deutsche Staatsanwaltschaft zum Thema des Heizlüfters eine ganz andere Auffassung als die österreichische Justiz vertritt (nämlich nicht Ursache des Bandes, Anm.)", sagte Podovsovnik. Es sei "sicherlich kein Zufall", dass die ablehnende Entscheidung des EuGH so knapp vor der Entscheidungsfrist zur Annahme des Vorschlags der Kaprun-Vermittlungskommission am 14. Dezember eingetroffen wäre.

Eine Entscheidung des EuGH dauere normalerweise zwei Jahre. In Europa scheine im Fall Kaprun kein faires Verfahren möglich zu sein und Gerechtigkeit wohl nur in den USA erkämpfbar, so der Wiener Anwalt.

Überlebende "schwer traumatisiert"
"Die Überlebenden und deren Angehörigen sind schwer persönlich demoralisiert sowie traumatisiert und leben großteils seit dem Kaprun-Unglück nur am Existenzminimum. Dieses Verfahren stellt einer der größten Enttäuschungen in meiner persönlichen juristischen Laufbahn dar", betonte Podovsovnik. Die "letzte große Hoffnung" seiner Mandanten bestehe darin, nunmehr in österreichischen Zivilverfahren gegen "die übermächtigen Gegner" anzutreten. "Aber hier sind sie ja schon finanziell ausgeblutet. Die Mandanten werden bei den wahrscheinlich langen Verfahrensdauern nur weiter mürbe und müder", meinte der Anwalt.

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