"Haut abziehen und in 1.000 Teile zerhacken"

Hass-Attacke im "Standard"-Forum

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In aktueller Diskussion um neues Gesetz gegen Hass-Postings platzt ungustiöses „Standard“-Posting.

Wien. Seit Tagen kampagnisiert Der Standard gegen das neue „digitale Vermummungsverbot“. Hintergrund: Ab September 2020 müssen sich alle User in Online-­Foren mit ihrem echten ­Namen und der Adresse registrieren, wenn sie dort weiter posten wollen. Für die Identifizierung soll die Handynummer herangezogen werden.

Der Standard – der laut Branchen-Kennern pro Jahr rund 3 Millionen Euro mit Werbung bei seiner anonymen Posting-Community verdient – sieht durch das neue Anti-Hass-Gesetz scheinbar eine seiner wichtigsten Erlösquellen in Gefahr.

Hass-Posting. Pikant ist in diesem Zusammenhang ein Posting im Online-Forum des Standard, das Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Eine anonyme Standard-Userin postete im Forum über Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein: „Wenn du fette unfähige Sau mein Kind bedrohst, dann ziehe ich dir ­lebendig die fette Haut vom Körper, bevor ich dich mit der Axt in 1.000 Teile hacke.“

Hass-Attacke im
© oe24

Dabei rühmte sich Standard-Geschäftsführer Alexander Mitteräcker erst kürzlich in einem Interview in seiner eigenen Zeitung damit, dass er neben Foren-­Moderatoren auch eine Software einsetze, die entscheide, welche Postings freigeschaltet werden.

Im Gesundheitsministerium zeigte man sich „entsetzt“ über das Standard-Posting. Man werde intern prüfen, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Mittlerweile hat Der Standard das Posting gelöscht.

1. Details zum Gesetz gegen Hass im Netz

Online-Foren sind künftig verpflichtet, die Identität ­ihrer Nutzer zu registrieren.

Damit Hass-Poster zur Verantwortung ge­zogen werden können, hat die Regierung jetzt das „Digitale Vermummungsverbot“ (Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte: 

  • Betreiber von Online-Foren müssen Namen und Adressen ihrer Poster speichern. Anonyme Postings sind weiter möglich, aber bei Bedarf soll es Zugriff auf die Identität der Nutzer geben.
  • Die Registrierung der User kann etwa durch Identifizierung via Handynummer erfolgen.
  • Das Gesetz gilt für Plattformen, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder über 50.000 Euro Presseförderung erhalten. Also für Facebook & Co. genauso wie für Zeitungs-Plattformen.
  • Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 500.000 Euro. „Im Wiederholungsfall bis 1 Mio. Euro“, sagt Medienminister Gernot Blümel.
  • In Kraft treten soll das Gesetz 2020.
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