In aktueller Diskussion um neues Gesetz gegen Hass-Postings platzt ungustiöses „Standard“-Posting.
Wien. Seit Tagen kampagnisiert Der Standard gegen das neue „digitale Vermummungsverbot“. Hintergrund: Ab September 2020 müssen sich alle User in Online-Foren mit ihrem echten Namen und der Adresse registrieren, wenn sie dort weiter posten wollen. Für die Identifizierung soll die Handynummer herangezogen werden.
Der Standard – der laut Branchen-Kennern pro Jahr rund 3 Millionen Euro mit Werbung bei seiner anonymen Posting-Community verdient – sieht durch das neue Anti-Hass-Gesetz scheinbar eine seiner wichtigsten Erlösquellen in Gefahr.
Hass-Posting. Pikant ist in diesem Zusammenhang ein Posting im Online-Forum des Standard, das Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Eine anonyme Standard-Userin postete im Forum über Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein: „Wenn du fette unfähige Sau mein Kind bedrohst, dann ziehe ich dir lebendig die fette Haut vom Körper, bevor ich dich mit der Axt in 1.000 Teile hacke.“
Dabei rühmte sich Standard-Geschäftsführer Alexander Mitteräcker erst kürzlich in einem Interview in seiner eigenen Zeitung damit, dass er neben Foren-Moderatoren auch eine Software einsetze, die entscheide, welche Postings freigeschaltet werden.
Im Gesundheitsministerium zeigte man sich „entsetzt“ über das Standard-Posting. Man werde intern prüfen, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mittlerweile hat Der Standard das Posting gelöscht.
1. Details zum Gesetz gegen Hass im Netz
Online-Foren sind künftig verpflichtet, die Identität ihrer Nutzer zu registrieren.
Damit Hass-Poster zur Verantwortung gezogen werden können, hat die Regierung jetzt das „Digitale Vermummungsverbot“ (Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte:
- Betreiber von Online-Foren müssen Namen und Adressen ihrer Poster speichern. Anonyme Postings sind weiter möglich, aber bei Bedarf soll es Zugriff auf die Identität der Nutzer geben.
- Die Registrierung der User kann etwa durch Identifizierung via Handynummer erfolgen.
- Das Gesetz gilt für Plattformen, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder über 50.000 Euro Presseförderung erhalten. Also für Facebook & Co. genauso wie für Zeitungs-Plattformen.
- Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 500.000 Euro. „Im Wiederholungsfall bis 1 Mio. Euro“, sagt Medienminister Gernot Blümel.
- In Kraft treten soll das Gesetz 2020.