Die Kölner Kammer tendiert dazu, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzuweisen.
Es kommt in Zivilverfahren nicht häufig vor, dass sich die gegnerischen Anwälte laut anschreien und beschimpfen. Aber beim Thema Natascha Kampusch war es am Mittwoch vor dem Landgericht Köln soweit. Die 28 Jahre wollte das Buch "Der Entführungsfall Natascha Kampusch - Die ganze beschämende Wahrheit" in seiner derzeitigen Form verbieten lassen. Eine Entscheidung wird am 1. Juni getroffen.
Der Autor Peter Reichard (70), ein Hamburger Journalist und ehemaliger Kripobeamter, schüttelte immer wieder den Kopf. Seit zehn Jahren beschäftige er sich mit dem Fall, und zwar in erster Linie "aus Idealismus", erzählte er vor dem Landgericht Köln. Es gehe ihm mit seinem Buch darum, Kampusch gegen Vorwürfe und Verschwörungstheorien in Schutz zu nehmen. "Das war ein Versuch, diesem Opfer endlich zur Gerechtigkeit zu verhelfen", beteuerte er. Mit einer Klage von ihr hätte er deshalb im Traum nicht gerechnet. "Da habe ich die Welt nicht mehr verstanden."
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Kampusch wendet sich nicht gegen das ganze Buch, sondern gegen einen bestimmten Teil. Zur Verhandlung war sie nicht gekommen. In dem Buch beschreibt Reichard sehr ausführlich Szenen aus Videos, die der Entführer Wolfgang Priklopil von ihr und sich gemacht hatte. Er schildert, wie Kampusch ihren Peiniger nackt, ausgehungert und fast kahl rasiert in seinem Haus bedienen musste. Kampusch betrachtet diese Passagen als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Nach Köln hatten ihre Anwälte die Sache getragen, weil die dortige Pressekammer nicht gerade als pressefreundlich gilt. Sie war es zum Beispiel, die Wetter-Moderator Jörg Kachelmann für Prozessberichte in "Bild" eine Entschädigung in Rekordhöhe zusprach. Nicht erst seit dieser Entscheidung gilt Köln als gute Adresse, wenn man gegen eine Veröffentlichung vorgehen will.
Kein Grund für Verbot
In diesem Fall allerdings sah die Kölner Kammer keinen Grund für ein Verbot. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer wies darauf hin, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch ganz ähnliche Szenen geschildert habe. "Wenn man das vergleicht und nebeneinanderlegt, dann war uns das eigentlich durchaus vergleichbar", sagte er. Reichard hatte zudem eidesstattlich erklärt, dass er Kampusch das Buch mitsamt den umstrittenen Passagen zum Lesen vorgelegt hat. So tendierte die Kammer dazu, den Verbotsantrag abzuweisen. Die Entscheidung wird am 1. Juni verkündet.
Über die Motive von Kampusch mag man rätseln. Geht es ihr um die Deutungshoheit? Ihr Anwalt sagte, es sei etwas anderes, wenn ein Verbrechensopfer selbst qualvolle Momente seines Martyriums schildere als wenn ein anderer das tue. In Kürze will sie selbst ein neues Buch herausbringen: "10 Jahre Freiheit" soll es heißen, passend zum zehnten Jahrestag ihrer Flucht.
Sehr schwieriger Mensch
Reichard sagte, er habe sie als liebenswürdigen, aber auch sehr schwierigen Menschen kennengelernt. Wer würde etwas anderes erwarten nach der achteinhalbjährigen Hölle, durch die sie als Mädchen und junge Frau gegangen ist? Egal, wie das Verfahren ausgehe, er wünsche Natascha Kampusch immer nur das Beste, versicherte Reichard nach der Verhandlung. Ihr Anwalt war da schon grußlos an ihm vorbeigegangen.