Entschädigungen bis 2030

MAN kündigt Verträge der Leasingarbeiter für Werk in Steyr

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Steyr/München: Die geplante Schließung des MAN-Werks in Steyr in Oberösterreich könnte die deutsche Konzernmutter VW Milliarden kosten, glaubt der Linzer Zivilrechtsexperte und Rektor der Johannes Kepler Universität (JKU), Meinhard Lukas.  

Die Schließung des MAN-Werks in Steyr in Oberösterreich könnte Milliarden kosten. Weil es für das Werk nicht nur einen Standortsicherungsvertrag gebe, sondern einen Kündigungsverzicht seitens des Unternehmens, würden im Falle einer Schließung Kündigungsentschädigungen bis zum Jahr 2030 fällig werden, sagte der Linzer Zivilrechtsexperte, Meinhard Lukas. 

Kündigungsverzicht 

   "Entscheidend ist, dass diese Vereinbarung, die im Dezember 2019 geschlossen wurde, nach meinen Informationen mehr enthält als eine übliche Standortsicherung", sagte Lukas. "Sie enthält, so ist mein Informationsstand, einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2030 für alle Beschäftigten." In diesem Fall handle es sich um einen Kündigungsverzicht und nicht bloß um eine Standortgarantie.   In Österreich sehe das Arbeitsverfassungsgericht einen Katalog zulässiger Vereinbarungen in Betriebsvereinbarungen vor, erklärte Lukas. "Irgendwelche Standortsicherungen abstrakter Natur können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, ein Kündigungsverzicht aber schon", so der Jurist. "Aber selbst, wenn das keine gültige Betriebsvereinbarung ist, kann das Inhalt der einzelnen Verträge der Arbeitnehmer geworden sein." Dazu gebe es eine Judikatur des OGH.

Millionenbeträge

   Für den Kündigungsverzicht hätten ja die Arbeitnehmer auch eine Gegenleistung erbringen und ihrerseits auf Rechte verzichten müssen. "Dann spricht viel dafür, dass diese Regelung, selbst wenn die Betriebsvereinbarung nicht gültig wäre, über das Invollzugsetzen zwischen Arbeitgeber und individuellem Arbeitnehmer auf diesem Weg Inhalt des Vertrages geworden ist." Die praktische Konsequenz einer Werksschließung und Kündigungen wären Kündigungsentschädigungen für die entgangenen Löhne, "da sprechen wir aufsummiert über die Jahre über Milliardenbeträge", so Lukas. Für die Höhe der Entschädigungen wären auch Einkommen aus neuen Jobs zu berücksichtigen.

Kündigungsverzicht trotzdem wirksam 

 Die Rechtsmeinung des Uni-Professor Wolfgang Mazal, der im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellte, teilt Lukas nicht. Mazal hatte darauf hingewiesen, dass die österreichische Vereinbarung an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sei. Da diese aufgehoben wurde, sei auch die in Österreich ausgesetzt, so Mazals Argument. Lukas sieht das anders: "Wenn diese Vereinbarung in Vollzug gesetzt worden ist und damit auch MAN diese Regelung in Anspruch genommen hat und die Abgeltungsregeln zu Lasten der Mitarbeiter gegenüber der Vergangenheit bereits umgesetzt wurden, dann ist auch dieser Kündigungsverzicht in Wirkung gelangt und kann durch die Aufhebung des Rahmenvertrages nicht verloren gehen."

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