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Der Antragsteller Dr. Christoph DICHAND hat die Verurteilung der Antragsgegnerin oe24 GmbH zur Urteilsveröffentlichung und die Einziehung (Löschung) des Artikels auf der Website www.oe24.at vom 27.5.2021 mit dem Titel: „Alle Zeugen für Fellner“ beantragt, weil in diesem Artikel sinngemäß die Behauptung verbreitet wurde, die „Kronen Zeitung“ sei daran beteiligt, dass gezielt unwahre Vorwürfe gegen Wolfgang Fellner in Sachen sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen verbreitet würden.

Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf das periodische Medium „Kronen Zeitung“, deren Herausgeber der Antragsteller ist, den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 111, am 19.4.2024

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