Tod von 71 Flüchtlingen

A4-Drama: Hauptangeklagter beschuldigt Polizei

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Kritik: Kopf der Bande nach Verhaftung trotz Beweisen wieder freigelassen.

Im Prozess am Gericht im südungarischen Kecskemet gegen eine Schlepperbande hat der afghanische Hauptangeklagte am Donnerstag die Polizei angegriffen. Diese habe einen vermeintlichen Mittäter nach vorhergehender Verhaftung wieder freigelassen. In seinen Vorwürfen behauptete der 30-Jährige, die Polizei hätte über ausreichende Beweise für eine Mittäterschaft dieses Afghanen (26) verfügt.

Bei diesem flüchtigen Afghanen handelt es sich um einen der drei Männer, gegen die separat ermittelt worden war, bis das Verfahren im Oktober in den A4-Prozess um den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen in einem Kühl-LKW eingegliedert wurde. Bei den zwei weiteren Beschuldigten handelt es sich um zwei Bulgaren (34 und 33). In U-Haft befindet sich lediglich der 34-jährige Bulgare. Da diese Anklageerhebung eng verbunden war mit der Parndorf-Strafsache, sei die Causa laut Staatsanwaltschaft in das Strafverfahren um den Tod der 71 Flüchtlinge einbezogen worden.

Prozessfortsetzung am Freitag

Der flüchtige Afghane soll in der Schlepperorganisation auf der oberen Stufe der Hierarchie und damit noch über dem afghanischen Hauptangeklagten im Parndorf-Prozess gestanden haben. Der flüchtige Afghane hat nach Erkenntnissen der Behörden von Mai bis 27. August 2015 systematisch und gegen Entgelt Schleusungen von Flüchtlingen von Serbien nach Ungarn und weiter nach Österreich und Deutschland organisiert. Er sei auch bei der Schleppung der 71 Migranten in dem Kühl-Lkw einer der Organisatoren gewesen.

Der Prozess wird am Freitag mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt.

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