Brandanschlag auf die FPÖ-Zentrale in St. Pölten steht vor der Klärung. Es gab eine erste Verhaftung.
Nach dem Feuer-Attentat auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten in der Purkersdorfer Straße am Montag vergangener Woche ist ein Verdächtiger festgenommen worden:
Der Afghane – ein abgelehnter Asylweber, der nur noch subsidiär schutzberechtigt ist, weil bei der Abschiebung in die Heimat Folter und Tod auf ihn warten – hatte Brandverletzungen durch das eher ungeschickte Hantieren mit einem Molotowcocktail. Der schwer an den Händen verletzte junge Mann ließ sich in einem Wiener Krankenhaus – vermutlich dem SMZ-Ost – behandeln und kam dadurch ins Visier der ermittelnden Verfassungsschützer. Er wurde noch im Spital, wo er auch randalierte, festgenommen.
Ermittler sind Komplizen dicht auf den Fersen
Der Verdacht gegen den Afghanen erhärtete sich durch diverse Überwachungsmaßnahmen von Handys und Chatverläufen. Wie ÖSTERREICH erfuhr, sind die Ermittler den anderen Komplizen auf den Fersen. Wie es aussieht, ist der Zuwanderer entweder angestiftet worden – möglich ist aber auch, dass er sowie die drei weiteren Täter Teil einer extremen politischen Gruppierung sind.
Die FPÖ reagierte recht deutlich auf den aktuellen Ermittlungsstand. NÖ-Landesobmann Udo Landbauer: „Nun gilt es, alle Hintergründe für diese verrückte und lebensgefährliche Tat zu eruieren und an mögliche Drahtzieher heranzukommen.“ Über den verdächtigen Afghanen wurde laut Staatsanwaltschaft die U-Haft verhängt.
Hofer und Landbauer fordern Abschiebung des Verdächtigen
„Unser Vertrauen in die gute Arbeit der Polizei hat sich mit dem ersten Ermittlungserfolg bewahrheitet“, lobte FP-Landesobmann Udo Landbauer die Ermittler. „Sollte es sich bei dem einvernommenen Täter tatsächlich um einen subsidiär Schutzberechtigten handeln, kann das nur die sofortige Abschiebung und ein lebenslanges Einreiseverbot bedeuten.“
Der designierte FPÖ-Chef Norbert Hofer sieht dies genauso: „Ist der mutmaßliche Täter ein subsidiär Schutzberechtigter, dann hat diese Person jedes Recht auf Schutz verwirkt und muss abgeschoben werden.“ (kor)