Die Geldstrafe kann der Jugendliche nicht zahlen. Jetzt droht ihm sogar Ersatzhaft.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, wie teils willkürlich in den vergangenen Monaten die 34.000 Corona-Strafen verteilt wurden, dann ist dies der Fall eines 14-jährigen Schülers aus St. Valentin (NÖ). Der soll jetzt allen Ernstes 360 Euro Strafe bezahlen oder 36 Stunden in Ersatzhaft gehen, weil er gemeinsam mit zwei Kumpels eine Freundin besuchte, die gerade mit einem Gipsbein zu Haue bleiben musste.
Die vier Jugendlichen saßen auf Bänken im Freien eines Gemeinschaftsgartens in ihrer Heimatstadt, als eine Polizeistreife auftauchte. Wegen Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz (Verwaltungsübertretung) wurde der Schüler zur Kasse gebeten.
Einsprüche abgelehnt. Zwei Einsprüche dagegen wurden abgelehnt, die verzweifelten Eltern wandten sich an die FPÖ-Bezirksparteiobfrau Edith Mühlberghuber. Die Nationalratsabgeordnete: „Erstens dürfen laut Verwaltungsstrafgesetz über Jugendliche unter 16 gar keine Freiheitsstrafen verhängt werden. Zweitens laut Jugendgesetz maximal 200 Euro Geldstrafe. Es handelt sich wirklich um einen Skandal.“