Amtsmissbrauch

Der tiefe Fall eines Staatsanwalts

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Staatsanwalt Christian T. galt als Glanzlicht der Justiz. Seine Leidenschaft für Rapid brachte ihn ins Zwielicht – und Mittwoch selbst vor Gericht.

„Nicht schuldig im Sinne der Anklage“, hört Richterin Andrea Humer in ihrem Alltag so oft wie die Signation der ZiB. Trotzdem lüpft die Vorsitzende, die den Monsterprozess gegen Josef Fritzl geleitet hat, Mittwoch am Landesgericht St. Pölten beim Bekenntnis diesmal ironisch die Brauen.

Denn vor ihr sitzt ein Staatsanwalt auf der Anklagebank, der ein Glanzlicht der Justiz war wie Andrea Humer selbst. Jetzt aber wird ihm Amtsmissbrauch angelastet (Strafdrohung: bis zu fünf Jahre Haft). Auch von Kokainkonsum ist die Rede. Und die Richterin vermittelt nicht den Eindruck, als habe sie für Pleiten, Pech und Pannen in den eigenen Reihen viel Verständnis.

Klasser Bursch
Vor ihr sitzt ein Fall im doppelten Sinne des Wortes. Christian T. (42) ist in der Staatsanwaltschaft Wien rasch aufgestiegen, nachdem er sich sein Jusstudium als Disco-Türsteher finanziert hatte. Der hochgewachsene Ankläger agierte nie als Keule der Justiz, sondern als starker Arm mit Gefühl.

Schlitzohren, die das Leben gebrochen hatte, ließ er mit einem blauen Auge davonkommen. Bei Gewalt ballte er die Faust. Beispiel: Die Eltern der 10-jährigen Jacqueline, die ihr Kind mit einem Bügeleisen gemartert hatten, bekamen 15 Jahre Haft. Im Vorjahr war Christian T. als Leiter des Referats Organisierte Kriminalität im Gespräch. Selbst Verteidiger – natürliche Gegner der Staatsanwaltschaft – konzedierten ihm, „ein klasser Bursch“ zu sein, der „auch im Talar menschelt“.

Leidenschaft
Dazu gehörte auch sein glühendes Bekenntnis zum Fußballklub Rapid. Der ledige Jurist ging zu jedem Heimspiel, sogar im Büro hatte er eine grün-weiße Fahne. Dass er auch im Fanlokal „TomTom“ Stammgast war, wurde ihm zum Verhängnis.

Denn dort soll Christian T. seine Nase in Briefchen gesteckt und auf Drängen des Mitangeklagten Wolfgang E. (33) verbotene Auskünfte erteilt haben, indem er Amtsmissbrauch beging. Die Computerabfragen: Ob gegen Hooligan X was anliegt, ob Hooligan Y inhaftiert ist und wo Hooligan Z der Prozess gemacht wird. „Also nichts, was die nicht auch selber bei Gericht erfahren hätten“, so Verteidiger Harald Schuster.

Seit seiner Suspendierung lebt Christian T. von 1.600 Euro im Monat. Der Prozess kann auch zu Berufsverbot führen. Er wurde vertagt.

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