Dienstrechtsreform

Musikschullehrer steigen in NÖ auf die Barrikaden

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Geplante Änderungen beim Dienstrecht für Gemeindebedienstete in Niederösterreich sorgen für gewaltig Unmut. Enthalten sind auch deutliche Verschlechterungen für Musikschullehrer.

Die Dienstrechtsnovelle für Gemeindemitarbeiter befindet sich derzeit in Begutachtung.  "Einige Fallstricke und Verschlechterungen" ortet Landtagsabgeordneter Georg Ecker (Grüne). Und das obwohl Lehrkräfte an Musikschulen schon heute oft schlechter gestellt seien als andere Lehrer. "Wenn dieser Entwurf so beschlossen wird, dann wird es nach den Kindergärten und dem Pflichtschulbereich auch bei den Musikschulen massive Engpässe an Lehrkräften in Niederösterreich geben", warnte der Bildungssprecher der Grünen NÖ.

Bezahlung wie Stützkräfte im Kindergarten

Denn künftig wären Musikschullehrende mit einem abgeschlossenen Studium (bis zu 12 Semester) etwa Freizeitpädagoginnen und -pädagogen (mit zwei Semestern Ausbildung) gleichgestellt und nicht einmal auf derselben Stufe Pflichtschullehrerende. Dabei sind gerade Niederösterreichs Musikschullehrerende im Bundesländervergleich bereits jetzt auf dem letzten Platz, was den Lebensverdienst betrifft. "Absolventen von Musikuniversitäten seien so entweder gezwungen, in Niederösterreich ein Arbeitsverhältnis einzugehen, das ihren Kompetenzen nach einem mehrjährigen Studium finanziell nicht gerecht wird, oder in ein anderes Bundesland auszuweichen", so Ecker.
 

Offener Brief und Petition

Die Hochschülerschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien forderte deshalb in einem offenen Brief an Landesregierung und den NÖ Gemeindebund eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Verlangt wurde "die Berücksichtigung von verschiedenen Studien- und Kombinationen, Arbeitssicherheit, eine adäquate Regelung der Jahresarbeitszeit sowie faires und kompetenzgerechtes Gehalt". Parallel dazu wurde auch eine Petition gestartet. Künftig soll auch gesetzlich verankert werden, dass das Beschäftigungsausmaß für Musikschullehrerende jedes Jahr geändert werden darf. Außerdem sollen befristete Verträge künftig zweimal (statt nur einmal) verlängert werden dürfen.  

Siebenstündige Verhandlung

Hannes Pressl, Präsident des NÖ Gemeindebundes, berichtete auf Anfrage von einem siebenstündigen Austausch vergangenen Montag zwischen Vertretern der Gemeinden und Städte auf Dienstgeberseite und der Gewerkschaft Younion. Einige Punkte des Gesetzesentwurf konnten dabei geklärt werden, einige Punkte wurden zum weiteren Bearbeitung mitgenommen. "Wir nehmen konstruktive Kritik auf, es geht uns darum Musikschulen auch langfristig mit hoher Qualität führen zu können", teilte Pressl mit.
  

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