Prozess

Mutter mit Küchenmesser getötet: Sohn (28) kommt in Maßnahme

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Nachdem er seine 60-jährige Mutter mit 30 Messerstichen getötet haben soll, verletzte der damals 27-Jährige noch seinen Stiefvater schwer. 

Mit einer rechtskräftigen Unterbringung für einen 28-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum hat am Dienstag in Korneuburg ein Prozess  geendet.

Der 28-Jährige stand vor Gericht, weil er seine 60-jährige Mutter mit einem Küchenmesser erstochen haben soll. Auch der Stiefvater (70) wurde bei der Attacke schwer verletzt.

Der Angeklagte ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Die tödliche Attacke fand am 3. April 2023 statt. Schauplatz war ein Reihenhaus, in dem das Ehepaar und der Sohn der 60-Jährigen lebten. Der junge Mann soll rund 30 Mal mit einem Küchenmesser auf seine Mutter eingestochen haben. Als der Stiefvater der schreienden Frau zu Hilfe kam, wurde auch er attackiert. Der 70-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überstand die prekäre Gesundheitssituation laut der Staatsanwältin Gudrun Bischof nur aufgrund des schnellen Einschreitens der angeforderten Polizisten. Während die 60-Jährige an Ort und Stelle ihren Verletzungen erlag, wurde ihr Partner in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und auf der Intensivstation behandelt.

Der nicht vorbestrafte 28-Jährige wurde bei einem Suizidversuch ebenfalls schwer verletzt. Bei seiner Befragung legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er nannte Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Weltanschauungen als Motiv der Tat.

Vor Tat oft mit Mutter gestritten

Bischof zufolge hatte sich der Niederösterreicher nicht zuletzt aufgrund seiner Ansicht zur Corona-Impfung aus der Familie zusehends ausgeschlossen gefühlt. Er verschanzte sich vielfach vor dem Computer und machte sich Gedanken zu Aliens, Freimaurerei und dem Thema Weltuntergang, worüber der 28-Jährige auch ein Manuskript verfasste.

Vor der Tat sollen sich diese Ansichten intensiviert haben, wodurch es mehrmals zu Streitereien mit der Mutter gekommen sei - so auch unmittelbar vor der Messerattacke, an die sich der Niederösterreicher eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern kann. "Ich habe dann nur meine Mutter gesehen und bin weggelaufen", gab der Mann zu Protokoll.

Astrid Wagner

Anwältin Astrid Wagner übernahm die Verteidigung des angeklagten Ex-Jugoslawen mit schwedischer Staatsbürgerschaft, der in NÖ lebte.

© Fuhrich
× Astrid Wagner

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Betroffenen eine schwere Geisteskrankheit im Sinne einer chronischen Drogenpsychose. Der 28-Jährige sei daher zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Seit rund acht Jahren habe er Cannabis konsumiert, zuletzt täglich, räumte der Niederösterreicher in der Geschworenenverhandlung ein. Laut Hofmanns Einschätzung besteht beim Betroffenen die Gefahr, dass er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit sehr schweren Folgen begehen könnte. Wäre der Mann zurechnungsfähig, müsste er sich wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von "wirklich unfassbaren Ereignissen", es sei "tragisch, was hier geschehen ist". An den Vorfällen vom 3. April 2023 gebe es keine Zweifel: "Der Tathergang ist ja klar." Auch das psychiatrische Gutachten sei eindeutig, am Ende des Verfahrens müsse eine Unterbringung stehen. Staatsanwältin Bischof hielt in ihrem Schlussvortrag fest, dass die Behandlung des 28-Jährigen "ein langwieriger Prozess" werde.

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