2G-Überprüfungen

Polizei-Razzia in der SCS in Vösendorf

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Eine Person hatte keinen Nachweis dabei und wurde abgemahnt. Polizeisprecher: "Man muss damit rechnen, jederzeit kontrolliert zu werden".

Die niederösterreichische Exekutive hat am Dienstag am Areal der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling) 2G-Kontrollen durchgeführt. Überprüft wurde sowohl im Rahmen von Verkehrskontrollen als auch im Einkaufszentrum. "Die Leute sind sehr gut vorbereitet und haben Verständnis", berichtete Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner. Eine Person wurde abgemahnt, weil sie keinen Impfnachweis dabeihatte. Dieser muss nun nachgeliefert werden. Anzeigen gab es keine.

Am Montag, dem ersten Tag des Lockdowns für Ungeimpfte, wurden in Niederösterreich tausende Überprüfungen durchgeführt. "Man muss damit rechnen, jederzeit kontrolliert zu werden", betonte Schwaigerlehner. Neben den Schwerpunktaktionen werde nun bei jeder Amtshandlung im öffentlichen Bereich ein Nachweis verlangt, dass jemand geimpft oder genesen ist. In erster Linie wird bei den Lockdown-Überprüfungen abgemahnt, als nächste Konsequenzen drohen ein Organmandat als an Ort und Stelle zu bezahlende Strafe oder eine Anzeige. Verstöße werden mit Strafen bis zu 1.450 Euro geahndet.

Die Einhaltung der 2G-Regel wird großteils mithilfe des QR-Codes über die Diensthandys der Beamten überprüft. Polizisten waren zu Wochenbeginn etwa in der St. Pöltner Fußgängerzone unterwegs. "Wir achten auch darauf, ob der Nachweis echt ist", betonte Schwaigerlehner. Bei Verstößen droht eine Anzeige wegen Urkundenfälschung an die Staatsanwaltschaft. Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei bis zu einem Jahr Haft.

Pro Bezirk sind laut dem Sprecher zwei zusätzliche Streifen für die Überprüfungen im Einsatz. Insgesamt gab es am Montag 24 Anzeigen nach dem Corona-Maßnahmengesetz, teilte Schwaigerlehner mit. Diese standen allerdings nicht unbedingt in Zusammenhang mit den Lockdown-Kontrollen, weil dabei beispielsweise auch Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet wurden.

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