53-Jähriger soll Vater getötet haben

Rattengift-Prozess in St. Pölten: Jetzt spricht die Familie

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Am Landesgericht St. Pölten ist am Freitag der Prozess um eine Intoxikation mit Rattengift fortgesetzt worden. Befragt wurden mehrere Familienmitglieder des 53-jährigen Beschuldigten. 

Vorgeworfen wird dem Landwirt, seinem betagten Vater die Substanz in Lebensmittel beigemischt zu haben. Der Niederösterreicher, der sich wegen versuchten Mordes verantworten muss, hatte sich am ersten Verhandlungstag am Mittwoch nicht schuldig bekannt.

Schlechtes Vater-Sohn-Verhältnis 

Von einem in den vergangenen Jahren massiv verschlechterten Verhältnis zwischen Vater und Sohn sprach der Bruder des Beschuldigten. Die Brutalität sowie Drohungen des Landwirts gegenüber dem Altbauern hätten immer mehr zugenommen, es seien "ein reines Hick-Hack" sowie regelrechter Hass entstanden. Dass der Vater sonstige Feinde habe, schloss der Zeuge aus.

Von der Schwägerin des Angeklagten wurde regelmäßiger Alkoholkonsum des Beschuldigten ins Treffen geführt. Dieser Umstand habe das an sich schon schwierige Verhältnis von Vater und Sohn "ganz, ganz schlimm" werden lassen, konstatierte die 56-Jährige bei ihrer Befragung.

Angeklagter soll "Konflikttrinker" sein

Der psychiatrische Sachverständige Werner Brosch beschrieb den Beschuldigten als von der familiären Situation und von der Arbeit am Hof "schon sehr belastet". Es gebe zudem eine "Tendenz zur Selbstausbeutung". Im Rahmen eines Gesprächs habe sich der 53-Jährige hinsichtlich der Beziehung zum Vater "erstaunlich neutral" gezeigt. Persönlichkeitsstörung liege keine vor, allerdings sei der Angeklagte ein "Konflikttrinker", der als solcher Alkohol zunehmend als Medikament einsetze.

Am 23. August des Vorjahrs soll der damals 81 Jahre alte Vater des Beschuldigten im Wohnbereich eines Bauernhofs im Raum St. Pölten gestürzt sein. Der Senior alarmierte später selbst die Rettung, im Universitätsklinikum St. Pölten brachte eine Blutuntersuchung eine Vergiftung zum Vorschein. Vollständig von dem Vorfall erholt hat sich der Altbauer nicht.

Beschuldigter als einziger "Gelegenheit und Motiv" gehabt

Entdeckt worden war im Blut des Opfers der Wirkstoff Brodifacoum. Ein Rattengift, das die Substanz beinhaltete, wurde am Hof des 53-Jährigen sichergestellt. Der Beschuldigte habe als einziger "Gelegenheit und Motiv" für die Verabreichung dieses Gifts gehabt, hob die Staatsanwältin hervor. Beides stellte der Angeklagte in Abrede.

Als Hintergrund in Sachen Motivlage gilt ein 2002 verfasster Übergabevertrag für die Landwirtschaft des Vaters des Beschuldigten. Der Angeklagte ist nunmehr der Eigentümer, lebt selbst jedoch seit Ende der 1990er-Jahre am landwirtschaftlichen Anwesen seiner Ehefrau. Aufkommen muss er für Kost und Logis des Seniors. Der 53-Jährige gab an, dass der Kontrakt für ihn nie Thema gewesen sei.

Von der Anklage umfasst sind auch Körperverletzung sowie Nötigung, der Beschuldigte soll seinen Vater mehrmals körperlich attackiert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. 

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