Ermittlungen im Weinviertel

Totes Baby von Mutter (18) vergraben

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Eine 18-Jährige brachte ihr Kind zu Hause zur Welt, ohne dass ihre Familie etwas davon merkte.

 

Alexander Kriz ist der Ortsvorsteher von Tallesbrunn in der Marktgemeinde Weikendorf bei Gänserndorf. Am Donnerstag war er un­terwegs, um im Bereich des Sportplatzes junge Bäume gegen Wildverbiss zu sichern.

Plötzlich fiel ihm etwas Merkwürdiges auf. Er beschloss, genauer nachzuschauen: „Zuerst habe ich geglaubt, es handelt sich um eine Puppe. Doch dann war klar, dass es sich bei dem unbekleideten Säugling um einen toten Buben handelte“, sagte Kriz zu ÖSTERREICH. Der Ortsvorsteher alarmierte die Polizei. Das Kind schien vor längerer Zeit dort abgelegt worden zu sein. Es war verscharrt gewesen, Tiere dürften es ausgegraben haben.

Tallesbrunn Gänserndorf Babyleiche
© APA/HERBERT PFARRHOFER

Alle munkelten, warum HAK-Schülerin so zunahm

Äußere Verletzungen waren nicht zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduk­tion an. Am späten Nachmittag wurde dann bestätigt, dass der Säugling am 7. November auf die Welt gekommen war. Und dass er lebensfähig gewesen war.

Die Ermittlungen übernahmen dann die Mordermittler des LKA, die die Mutter des toten Säuglings rasch ausforschten. Bei ihr handelt es sich um eine Jugendliche aus der Region (Name der Redaktion bekannt), die schon ab dem Sommer von immer mehr Bewohnern des 314-Seelen-Ortes gefragt wurde, warum sie gar so zunahm und ob sie schwanger sei. Die Einheimische, die eine HAK besuchte, verneinte stets und sagte, dass sie die Pille nicht so gut vertrage. Im November war sie einige Tage verschwunden. Danach war sie wieder schlank und soll auf Nachfrage geantwortet haben, dass „sich das Problem mit der Pille gelöst habe“.

Tallesbrunn Gänserndorf Babyleiche
© APA/HERBERT PFARRHOFER

Als der kleine Leichnam gefunden wurde, gingen mehrere Hinweise auf den Teenager ein. Gegenüber der Polizei behauptete die 18-Jährige, dass sie dachte, ihr Kind sei tot gewesen, als sie es bei der Geburt im Haus ihrer Eltern zur Welt brachte. Gewalt habe sie nicht angewendet. Die Verdächtige, die gegenüber den Behörden angibt, bis zur Geburt nicht gewusst zu haben, dass sie schwanger sei, wurde in U-Haft genommen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Die Eltern und ihr Freund wollen nichts von der Schwangerschaft, geschweige denn von der Geburt mitbekommen haben. (lae, kor)

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