Bub nur weggelegt, aber nicht ausgesetzt

Freispruch für Mutter von Findelkind

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Die leiblichen Eltern eines Findelkindes wurden vor Gericht freigesprochen.

Ein Paar, das im Dezember sein Neugeborenes vor eine Wohnung in Lichtenberg gelegt haben soll, stand am Montag in Linz wegen Aussetzung vor Gericht. Die Mutter (26) gab zu, das Kind weggegeben zu haben, damit es jemand finde. Der Vater (30) will von der Geburt nichts mitbekommen haben. Der Bub, der inzwischen bei Pflegeeltern lebt, war erst eine Stunde alt, als er vor einer Wohnungstüre in einem Mehrparteienhaus gefunden wurde.

Die 26-Jährige habe laut ihrem Verteidiger den neugeborenen Sohn nicht ausgesetzt, sondern weggelegt, da sie ihn nicht vorsätzlich in Lebensgefahr bringen wollte. Er plädierte er auf einen Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. Urteil bereits rechtskräftig.

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